Handelskammer und Sozialbehörde sichern über Azubi-Fonds Finanzierung für erstes Azubiwohnheim in Hamburg
Viele auswärtige Ausbildungsanfängerinnen und -anfänger finden nicht rechtzeitig eine Wohnmöglichkeit in Hamburg. Das ergab eine Umfrage im Jahrgang 2013/14. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat daher mit verschiedenen Anbietern verbindliche Vereinbarungen getroffen und bestehenden Wohnraum für Auszubildende reserviert. Der Senat hat nun ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem die Wohnsituation weiter verbessert wird.
„Die Besetzung von Ausbildungsstellen darf nicht an fehlendem Wohnraum scheitern. Dies kann sich der Wirtschaftsstandort Hamburg gerade mit Blick auf den demografischen Wandel und die benötigten Fachkräfte nicht erlauben“, sagt Senator Detlef Scheele. „Mit der Förderung eines Ausbildungswohnheims setzen wir ein deutliches Zeichen und bleiben auch zukünftig für auswärtige Bewerberinnen und Bewerber als Ausbildungsort attraktiv.“
Im Rahmen einer Public-Private-Partnership zwischen dem Senat und der Handelskammer Hamburg werden durch einen Azubi-Fonds insbesondere Mehrkosten für die notwendige pädagogische Begleitung der minderjährigen Bewohnerinnen und Bewohner getragen.
Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg, erklärt: „Für die Hamburger Unternehmen ist es in Zukunft wichtiger denn je, dass der Ausbildungsstandort Hamburg für auswärtige Bewerber attraktiv bleibt. Aus diesem Grund haben wir uns von Anfang an für ein Azubi-Wohnheim stark gemacht und eine entsprechende Rücklage von 1 Million Euro gebildet. Aus dieser werden wir unseren Beitrag finanzieren. Im Gegenzug erhält unsere Handelskammer ein Zimmerkontingent, das vorzugsweise an Auszubildende aus Branchen mit besonderem Fachkräftebedarf vergeben wird.“
Das erste derart geförderte Neubauprojekt, das Wohnheim „College-Quartier Wandsbek“, soll bereits im Sommer 2016 mit 156 Wohnplätzen für Auszubildende eröffnet werden.
Hintergrundinformationen
Die Förderung der pädagogischen Begleitung ergänzt die klassische Wohnraumförderung. Bereits 2013 wurde das Programm zum Neubau von Studierendenwohnungen auf die Bedarfsgruppe der Auszubildenden erweitert. Private Investoren oder soziale Träger können seitdem geförderten Wohnraum für Auszubildende errichten. Mit der Inanspruchnahme der Wohnraumförderung ist eine 30-jährige Belegungsbindung für Studierende oder Auszubildende verbunden.
Darüber hinaus ist für diesen Zeitraum die Höhe der Nettokaltmiete festgelegt (Mietpreisbindung). Für Einzelapartments liegt die anfängliche monatliche Nettokaltmiete pro Platz aktuell bei 229 Euro, für Zweier-Apartments bei 435 Euro. Alle zwei Jahre können die Mieten um bis zu 4 Euro pro Platz und Monat angehoben werden. Die Förderung des Neubaus erfolgt durch die Gewährung zinsverbilligter Darlehen und laufender Zuschüsse über die gesamte Laufzeit der Bindung.
Rund 42 Prozent (5.551) der Hamburger Ausbildungsplätze werden mit Auswärtigen besetzt. Eine von der Sozialbehörde in im Jahr 2013 in Auftrag gegebene Befragung zur Wohnsituation von Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern ergab, dass rund ein Fünftel der Befragten vor dem Ausbildungsbeginn nicht in Hamburg oder im Umland lebte. Zu Beginn und während der Ausbildung wohnten fast 600 junge Menschen außerhalb Hamburgs und pendelten zur Ausbildungsstätte.
Die Sozialbehörde hatte bereits zum Ausbildungsbeginn 2014 speziell für Auszubildende 180 Wohnmöglichkeiten in Bestandsimmobilien gesichert, indem mit verschiedenen Anbietern Vereinbarungen getroffen wurden.
Die Schaffung von neuem Wohnraum für Auszubildende stellt dabei neben der bereits etablierten Jugendberufsagentur einen weiteren Baustein der Jugendarbeitsmarktpolitik und der Optimierung des Übergangs Schule und Beruf dar, von dem nicht nur die auswärtigen sondern auch die Hamburger Ausbildungsanfängerinnen und -anfänger profitieren werden.