Vor dem Hintergrund des Hungertodes der fünfjährigen Lea-Sophie in Schwerin hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion den Senat aufgefordert, seine Blockade gegenüber verpflichtenden U-Untersuchungen aufzugeben. Die SPD sieht verpflichtende U-Untersuchungen als einen Baustein, um das Wohlergehen kleiner Kinder zu überprüfen.
Der SPD-Sozialexperte Dirk Kienscherf sagte am Freitag, es müsse jetzt darum gehen, alle einzelnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um der Vernachlässigung von Kindern entgegenzuwirken.
„Die Pflicht, Kinder regelmäßig bei Kinderärzten vorzustellen und sie untersuchen zu lassen, kann weitere furchtbare Fälle von Kindesvernachlässigung verhindern helfen. Der Beust-Senat geht mit seiner Haltung ein unverantwortliches Risiko ein. Es geht um das Leben und die Gesundheit von Kindern – auch in Hamburg“, sagte Kienscherf. Es sei „klare und unmissverständliche Position der SPD-Bürgerschaftsfraktion, dass die Rechte der Familien Grenzen haben müssen, wo Leben und Gesundheit von Kindern gefährdet sind“.
Kienscherf verwies darauf, dass in dieser Woche mit der großen Regierungskoalition in Schleswig-Holstein ein weiteres Bundesland hinzugekommen sei, dass den Weg landesrechtlich verpflichtender U-Untersuchungen gehe. Die Gesetzesvorlage, die von der Nord-CDU unterstützt wurde ähnelt der Initiative der Hamburger SPD-Fraktion.
Die SPD werde ihren Gesetzentwurf für verpflichtende U-Untersuchungen erneut in die Bürgerschaft einbringen, kündigte Kienscherf an. In Januar hatte sich die CDU-Fraktion geweigert, über diesen Gesetzentwurf im Fachausschuss zu diskutieren. Die SPD-Sprecherin für Familie, Kinder und Jugend, Carola Veit, wirft der CDU vor diesem Hintergrund vor, ein Jahr verschenkt zu haben: „Der Senat betreibt ein gefährliches Zeitspiel. Im Kampf gegen Vernachlässigung kommt es auf jeden Baustein an. Und es besteht Handlungsbedarf“, so Veit.
Kienscherf warnte CDU-Fraktion und Senat gleichzeitig vor einer Fortsetzung ihrer Blockade: „Ob Messergewalt, Klagen gegen Kitas oder Schritte gegen Kindesvernachlässigung: CDU und Senat nutzten die landesrechtlichen Möglichkeiten der politischen Gestaltung nicht.“