Der Senat will den Holzhafen als Naturschutzgebiet ausweisen: Das gesehene Gebiet in der Billwerder Bucht besitzt insgesamt eine Größe von etwa 80 Hektar und stellt mit seinen ausgedehnten, tidebeeinflussten Wasser- und Wattflächen neben dem Mühlenberger Loch das wichtigste Rastgebiet für Zugvogelarten wie Löffelente, Krickente und Brandgans in Hamburg dar.
Vor allem die Löffelente soll hier ein neues Zuhause finden. Nach der Teilverfüllung des Mühlenberger Lochs im Zuge der Airbus-Erweiterung (2001 bis 2003) waren 170 Hektar des Naturschutzgebiets an der Elbe zugeschüttet worden. Um diesen Eingriff zu kompensieren, wurden drei Ausgleichsmaßnahmen angeordnet. 2004 wurde zunächst ein großer Teil der Halbinsel Hahnöfersand in Wattfläche verwandelt. Hier sollte ein Ausweichquartier für die vielen Zugvögel entstehen, die im Mühlenberger Loch rasten, darunter die Löffelente. Die Ausgleichsmaßnahme wurde ein großer Erfolg, da sich dort viele elbtypische Pflanzen- und Tierarten ansiedelten, leider blieb aber die Löffelente in den gewünschten Zahlen aus.
Durch die Integration des Holzhafens in das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 können nun die noch ausstehenden Kompensationsverpflichtungen Hamburgs für diese Vogelart erfüllt werden. Die Löffelente hat den Holzhafen bereits in den letzten Jahren verstärkt als Rastplatz für sich entdeckt.
Aus der beabsichtigten Unterschutzstellung des Holzhafens als EU-Vogelschutzgebiet und Naturschutzgebiet ergeben sich keine bedeutsamen Einschränkungen gegenüber dem bisherigen Zustand. Die Ausübung des Wassersports und die Nutzung der Fahrrinne sollen weiterhin möglich sein, zumutbare Einschränkungen sind für die Jagdausübung und Angel-/Fischereinutzung beabsichtigt.
Im ersten Schritt hat jetzt der Senat die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Kammern und Naturschutzverbände mit den geplanten Inhalten der Naturschutzgebiets-Verordnung beschlossen. Voraussichtlich bis Ende des Jahres liegt dann der endgültige Senatsbeschluss über die Ausweisung als EU-Vogelschutzgebiet und Naturschutzgebiet vor.