Naumann will Lernmittelfreiheit sofort

SPD-Spitzenkandidat Michael Naumann fordert den Senat und die CDU-Bürgerschaftsfraktion auf, unverzüglich die Lernmittelfreiheit in Hamburg wieder herzustellen und eine Rücknahme des Büchergeldes gesetzgeberisch in die Wege zu leiten: „Die Lernmittelfreiheit gehört zu den Grundlagen des Sozialstaates. Sie sichert, dass niemand sich offenbaren muss, der nicht das Geld für die Anschaffung und Ausleihe von Schulbüchern hat. Die derzeitige Praxis errichtet soziale Barrieren und führt in einer der reichsten Städte Europas zu unwürdigen Szenen in den Schulen. Schulsekretärinnen müssen neben ihrer regulären Büroarbeit die Anträge notleidender Eltern entgegen nehmen und bearbeiten, Kinder fühlen sich abgestempelt. Verantwortlich für diese Vorgänge sind eine überforderte Schulsenatorin und ihr Bürgermeister. Mein Vorschlag hat wenig mit Wahlkampf zu tun – es geht mir um eine sofortige Hilfe für Eltern und Schüler: Die CDU hat jetzt die Chance, diesen Unsinn zurück zu nehmen und sich ein für sie äußerst unangenehmes Wahlkampfthema zu ersparen.“

Der SPD-Bürgermeisterkandidat wies von Beust auf die Ankündigung des designierten bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein (CSU) hin, er wolle das umstrittene Büchergeld in Bayern ab dem Schuljahr 2008/2009 wieder abschaffen: „Bayern kassiert das Büchergeld, von Beust bittet die Eltern zur Kasse – der CDU-Senat mutet den Menschen immer mehr Belastungen zu. Das muss ein Ende haben.“

Aus der Verordnung zum Hamburger Schulgesetz, Lernmittelverordnung (LernMVO) vom 3.5.2005, auf Beschluss der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft:

„Erziehungsberechtigte beziehungsweise volljährige Schülerinnen und Schüler können am regulären Verfahren der Nutzung gegen Gebühr nur teilnehmen, wenn das Büchergeld bis zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt im Voraus entrichtet wird. Haben Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresbeginn die erforderlichen Lernmittel nicht zur Verfügung, überlässt die Schule die Lernmittel gegen Gebühr zur Nutzung und erlässt einen Gebührenbescheid. Die Gebühr wird sofort fällig. … Die Höchstkostensätze betragen pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr ab dem Schuljahr 2005/2006

in der Primarstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Euro,

in der Sekundarstufe I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Euro,

und in der Sekundarstufe II . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Euro.“

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