Künftig überprüft der bezirkliche Ordnungsdienst in Hamburg-Nord die Einhaltung der Naturschutzgebietsverordnungen. Das hat der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Langenhorn auf Antrag der GAL-Fraktion beschlossen. Unmittelbare Folge: Hunde müssen an die Leine!
In den Verordnungen ist festgehalten, dass in den Naturschutzgebieten Hunde zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt angeleint werden müssen und nicht frei herumlaufen dürfen. Immer wieder hat es in der Vergangenheit Ärger gegeben, weil sich Hundehalter daran nicht gehalten haben. Nun soll der bezirkliche Ordnungsdienst die Einhaltung der Leinenpflicht für Hunde in den Naturschutzgebieten – und hier insbesondere im Eppendorfer Moor – überwachen und gegebenenfalls Bußgelder verhängen.
Michael Werner-Boelz, Vorsitzender der GAL-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord und Sprecher seiner Fraktion im Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel: „Alle Versuche, ohne repressive Maßnahmen das Verbot freilaufender Hunde in den Naturschutzgebieten durchzusetzen haben nicht gefruchtet. Zum Schutz der seltenen Tier- und Pflanzenarten in den Naturschutzgebieten ist es nun notwendig, dass der bezirkliche Ordnungsdienst die Anleinpflicht überwacht.
Für Hundehalter, die ihre Hunde frei laufen lassen wollen, gibt es extra ausgewiesene Hundeauslaufflächen. Die Naturschutzgebiete zählen aus guten Gründen nicht dazu!“
In Hamburg-Nord gibt es drei Naturschutzgebiete: Eppendorfer Moor, Raakmoor und Rothsteinmoor. Alle drei liegen im Regionalbereich Fuhlsbüttel, Langenhorn, Alsterdorf, Groß Borstel.
Es wäre schön wenn auch der Behördliche Ordnungsdienst Altona h mehr in den öffentliche Parkanlagen des Bezirks Altona , sowie den Feldmarken Osdorfer oder Sülldorf Anwesen sein könnte.
Auch dort lassen kaltschnäuzig Besitzer ihre Hunde frei durch die Gegend laufen. Dazu kommen immer mehr die rücksichtslosen Reiter die ihre Runden ziehen.