Nagels Horrorvisionen

In der Diskussion über mögliche Terrorgefahren in Deutschland hat SPD-Fraktionschef Michael Neumann vor Horrorszenarien gewarnt und zu einem nüchternen Umgang mit dem Thema aufgefordert. „Wer täglich neue Bedrohungsszenarien skizziert und ständig neuen Pulverdampf in die Öffentlichkeit pustet, verunsichert die Menschen. Diese Verunsicherung wollen die Terroristen produzieren. Jeder verantwortungsbewusste Politiker sollte also aufpassen, dass er sich nicht ungewollt zum Helfer der Gegenseite macht“, sagte Neumann.

Er sprach sich ferner für die von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in die Diskussion gebrachte nationale Sicherheitskonferenz aus. Kritik gab es an Ankündigungen von Innensenator Udo Nagel. Dieser hatte erklärt, die Online-Durchsuchung in Hamburg einführen zu wollen – obwohl eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung dieses Instruments noch gar nicht gefallen ist.

In der nationalen Sicherheitskonferenz könnten nicht nur Sicherheitspolitiker und Experten aus Polizei und Justiz beraten, sondern auch Betroffene zu Wort kommen. Dazu zählten auch Polizeibeamte, betonte Neumann. „Wir brauchen eine verstärkte Einbindung der Praktiker in die Diskussion“, forderte der SPD-Fraktionschef. Ihnen müsste ermöglicht werden, die Situation so zu schildern, wie sie ist.

Neumann sagte, die Themen extremistische Bedrohung, Kriminalitätsentwicklung, Sicherheitsgefühl und Personal- wie Technikstärke der Polizei müssten angesichts der aktuellen weltpolitischen Lage wieder mehr in den Mittelpunkt einer nüchternen und sachlcihen Diskussion. „Wer die Menschen einem Trommelfeuer möglicher Bedrohungen aussetzt, untergräbt das Vertrauen in die wehrhafte Demokratie“, sagte der SPD-Politiker.

SPD-Innenexperte Andreas Dressel übte gleichzeitig Kritik an der Ankündigung des Innensenators, die Onlinedurchsuchung in Hamburg zu ermöglichen. Diese Aussage sei „respektlos gegenüber dem höchsten deutschen Gericht“, sagte Dressel. Das Bundesverfassungsgericht wird am 10. Oktober über die Onlinedurchsuchung mündlich verhandeln, ein Entscheidungstermin steht noch nicht fest. „Was macht Nagel, wenn Karlsruhe die Onlinedurchsuchung unterbindet? Bei diesem verfassungsrechtlich sensiblen Thema wäre Zurückhaltung angebracht.“ Mehr als kühn sei auch die Ankündigung, dass das Gesetz als „eines der ersten in der neuen Legislaturperiode abgeschlossen“ werden könne. Dressel: „Zunächst hat der Wähler das Wort. Was das Senatorenwort von heute nach dem 24. Februar wert ist, wird man sehen. Allein die Aussage Nagels zeigt, dass es ihm um Show geht, nicht um Substanz.“

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