Morgen (11. Februar, 09:00 Uhr) findet im Saal 315 des Arbeitsgerichts Hamburg der mit Spannung erwartete erste Entscheidungstermin zur
verdeckten/illegalen Leiharbeit am Flughafen Hamburg statt. Am Flughafen Hamburg sind ca. 600 Fluggastkontrolleure unmittelbar von dem Musterprozess betroffen. Sie sind allesamt bei einem privaten Sicherheitsunternehmen eingestellt worden. Rund 200 von Ihnen haben mit Unterstützung von ver.di Klage eingereicht.
Der Musterkläger Bernhard Sommerer wird vertreten durch den Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß. Er wirft der Bundespolizei vor, die Kontrolleure als Leiharbeiter zu beschäftigen, und beansprucht zweierlei: erstens den gleichen Lohn wie die fest angestellten Mitarbeiter der Bundespolizei (dem Kläger fehlen über 500,- Euro pro Monat) und zweitens die direkte Beschäftigung bei der Bundespolizei.
Die Bundespolizei und das private Sicherheitsunternehmen behaupten,
– dass allein das Unternehmen über den Lohn zu bestimmen habe und
– dass im Übrigen nach dem Luftsicherheitsgesetz eine Art „Sonderrecht des Staates“ bestehe.
Der Kläger, sein Anwalt und ver.di sind dagegen der Auffassung,
– dass hier der Grundsatz „Gleiche Arbeit, gleicher Lohn“ gelte und
– dass die Kontrolleure auch im Übrigen den normalen Schutz des Arbeitsrechts genießen.
Dazu sagt Peter Bremme, der zuständige ver.di-Fachbereichsleiter: „Wir setzen darauf, dass sich die Gerechtigkeit durchsetzt und festgestellt wird, dass die Kolleginnen und Kollegen bei FIS Bundesangestellte und keine Angestellten einer illegalen Leiharbeitsfirma mit viel niedrigeren Löhnen sind. Für die Betroffenen wird dann endlich das Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ bei der Hamburger Fluggastkontrolle Einzug halten.“