Beobachter hatten damit gerechnet, dass heute plädiert und nächste Woche das Urteil verkündet würde. Jetzt ist alles wieder offen: Überraschend soll erst Donnerstag die Entscheidung über den Befangenheitsantrag des Staatsanwalts gegen die Gutachterin bekanntgegeben werden. Sollte sich der Staatsanwalt durchsetzen, müsste das Verfahren neu begonnen werden: Der erste, von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Gutachter war bereits kurz nach Prozessbeginn auf Betreiben der Verteidigung ausgeschlossen worden.