Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute entschieden, finanzielle Mittel im Rahmen der Denkmalförderung bereitzustellen, um sich an den Kosten einer möglichen Wiedereröffnung der Publikumsbereiche des Hamburger Fernsehturms zu beteiligen.
Der Anteil des Bundes würde maximal 50 Prozent der Gesamtkosten betragen. Nach gegenwärtigen Berechnungen wären dies 18,5 Millionen Euro. Der verbleibende Anteil wäre durch die Stadt Hamburg zu tragen. Die Eigentümerin, die Telekom-Tochter Deutsche Funkturm kann nun einen konkreten Zuwendungsantrag stellen. Mit einem positiven Bescheid wäre die öffentliche Förderung des Bundes gesichert.
Der Senat begrüßte die Entscheidung. Der Chef der Senatskanzlei, Staatsrat Christoph Krupp erklärte: „Wir befinden uns im engen Austausch mit der Deutschen Funkturm und können die weiteren Gespräche vor dem Hintergrund dieser Entscheidung zielorientiert führen. Mit der Finanzzusage aus Berlin gibt es die Grundlage, um eine ordentliche Planung aufzunehmen und mit einem geeigneten Betreiber ein tragfähiges Betriebskonzept für die öffentlich zugänglichen Bereiche zu entwickeln.“
„Die Chancen für eine Wiedereröffnung des Hamburger Fernsehturms für die Öffentlichkeit waren noch nie so gut wie heute. Wir werden gemeinsam mit der Stadt Hamburg die nächsten notwendigen Schritte einleiten“, sagt Rainer Heimann, Deutsche Funkturm Leiter Region Nord.
Unverzichtbare Voraussetzung für die notwendigen Investitionen der Stadt ist, dass ein Betreiber gefunden wird, der Erfahrungen mit derartigen Objekten vorweisen kann. Die Deutsche Funkturm würde dafür ein solches erfahrenes und idealerweise international agierendes Unternehmen auswählen, das die öffentlichen Flächen des Heinrich-Hertz-Turms als Pächter langfristig in Eigenregie betreiben wird. Weitere Voraussetzung ist, dass eine solide Planung erfolgt.
Die finanziellen Mittel, die durch die Stadt aufzubringen wären, müssten über mehrere Jahre verteilt im Hamburger Haushalt veranschlagt werden. Dafür ist ein Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft erforderlich.