Gleich zweimal beschäftigt die Bürgerschaftswahl 2008 Mittwoch das Parlament: Neben dem Antrag der CDU, das gerade per Volksentscheid eingeführte neue Wahlrecht teilweise zu verfälschen, wird über einen GAL-Antrag beraten, das Wahlalter für die Wahlen zur Bezirksversammlung auf 16 herabzusetzen. In fünf anderen Bundesländern dürfen 16jährige bereits wählen – rot wie schwarz regierte: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Die Antragsteller von der GAL hoffen, durch eine Senkung des Wahlalters das Interesse Jugendlicher an politischer Beteiligung früher entwickeln zu können. Das ist wohl auch bitter nötig: Die Wahlbeteiligung von Jungerwachsenen zwischen 18 und 24 Jahren ist bei den Bürgerschaftswahlen ständig zurückgegangen – zuletzt auf 49,3 %.
Dass die GAL die Jugendlichen dennoch nur bei der Bezirks-, nicht aber bei der Bürgerschaftswahl abstimmen lassen will, hat vor allem verfassungsrechtliche Gründe: Bei Juristen ist durchaus umstritten, ob ein Wahlrecht für ein gesetzgebendes Parlament von Nicht-Volljährigen ausgeübt werden kann. Für die Bezirksversammlungen gibt es derartige Bedenken wegen derer eingeschränkter Kompetenzen nicht.
Die SPD will den GAL-Antrag unterstützen. Ihrer familienpolitischen Sprecherin Carola Veit geht die Initiative indes nicht weit genug: Sie fordert ein kommunales Familienwahlrecht, bei dem auch Kinder und Jugendliche wählen dürfen. Für sie sollen – wie bei anderen Rechtsgeschäften auch – die Erziehungsberechtigten abstimmen dürfen.
Veits Begründung: „Es kann nicht sein, dass zum Beispiel in einem Mietshaus die beiden Singles in der Belle Etage genauso viel für die kommunale Umgebung zu sagen haben wie die acht Personen im Erdgeschoss, wo zwei alleinerziehende Mütter mit zusammen sechs Kindern leben.“
Vorstöße für die Herabsetzung des Wahlalters wie auch für ein „Wahlrecht von Geburt an“ haben in Deutschland Tradition – sogar für den Bundestag. Da forderte fraktionsübergreifend eine Gruppe von Parlamentariern Ende 2003 eine entsprechende Wahlrechtsänderung.
Wer nachlesen mag: Hier der Hamburger GAL-Antrag, der Bundestags-Antrag und ein Bericht über die Anhörung des Innenausschuss zum Thema als PDF.