Mindestlohn: Zwischenetappe in Hamburg

Heute wird die Hamburgische Bürgerschaft auf Antrag der regierenden SPD ein Landesmindestlohngesetz sowie eine Novellierung des Vergabegesetzes verabschieden. Der DGB-Vorsitzende Uwe Grund fordert zur Zustimmung auf. Der Gewerkschafter Wolfgang Rose wird in der Bürgerschaftssitzung dazu sprechen.

Hamburgs DGB-Vorsitzender Uwe Grund fordert die Abgeordneten der Bürgerschaft auf, heute, am Mittwoch den 24. April, dem „Gesetz über den Mindestlohn in der Freien und Hansestadt Hamburg und zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes“ zuzustimmen:

„Das ist doch das mindeste: Jeder Beschäftigte hat ein Recht auf faire Bezahlung. Der Hamburger Senat hat das kapiert, die Regierungskoalition im Bund leider noch nicht. Der Mindestlohn auf Landesebene kann nur eine Zwischenetappe auf dem Weg zu einem bundesweit gesetzlichen Mindestlohn sein. Ich gehe davon aus, dass der spätestens nach der Bundestagswahl auch kommt.“ Hamburg sei nach Bremen erst das zweite Bundesland, das ein Mindestlohngesetz verabschiede, so Uwe Grund weiter. Umso größer sei die Signalwirkung einzuschätzen, die davon ausgehe.

Uwe Grund: „Aber 8,50 Euro darf gerade in dieser teuren Stadt nicht das Ende vom Lied sein. Deswegen ist es wichtig dass der Senat zusichert, den Mindestlohn alle zwei Jahre zu überprüfen und durch eine Verordnung nach oben anzupassen. Der Senat hat uns außerdem zugesagt, dass die Gewerkschaften an diesem Prozess beteiligt werden. An die Einhaltung dieses Versprechen werden wir ihn, wenn nötig, erinnern.“

Der Gewerkschafter und SPD-Abgeordnete Wolfgang Rose wird ebenfalls in der Bürgerschaft dazu sprechen:

„Dass wir hier heute als Landesparlament ein vorläufiges Landesmindestlohngesetz für einen begrenzten Personenkreis beschließen müssen, halte ich für eine Schande. Und es ist eine ungeheure Blamage für unsere Zivilgesellschaft, dass diese Bundesregierung sich bis heute beständig weigert, die soziale Ungerechtigkeit von Armuts- und zum Teil Hungerlöhnen zur Kenntnis zu nehmen und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.
Die Einführung des Mindestlohns ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine Frage der demokratischen Kultur und der öffentlichen und politischen Moral. „Würde hat ihren Wert und Arbeit hat ihren Preis“ – dieses Motto hat der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) bereits 2006 für das Thema „Arbeit“ in Gottesdiensten proklamiert.
Angesichts eines Ev. Kirchentags in Hamburg, der am Tag der Arbeit beginnt, und sich die Losung „Soviel Du brauchst“ gegeben hat, wäre es ein Zeichen der zivilgesellschaftlichen Solidarität – gerade auch von der Partei mit dem C im Namen -, wenn von hier aus ein gemeinsamer Appell an die Bundesregierung ausgehen würde, ihre Blockadehaltung endlich zu beenden und den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Nach der Bundestagswahl kommt er sowieso.

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