Wolfgang Rose begründet in der Bürgerschaft die Erhöhung des Mindestlohns und erläutert die zahlreichen Maßnahmen des Senats für Gute Arbeit
Der Hamburger Mindestlohn für den Öffentlichen Dienst sowie die städtischen Betriebe und Zuwendungsempfänger soll am 1. Januar 2017 in den bundesweit geltenden Mindestlohn übergehen. Gleichzeitig wird er in Hamburg bis dahin vom Senat um 2 Prozent erhöht. Diese Erhöhung ergibt sich aus dem Mittelwert der Preissteigerung und der Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst.
Dazu erklärt der SPD-Abgeordnete Wolfgang Rose in der heutigen Bürgerschaftssitzung: “Die Hamburger Politik ist klar auf Gute-Arbeit-Kurs, nicht nur mit Worten, sondern mit Taten. Die Erhöhung des Mindestlohns ist zur einen Hälfte ein Inflationsausgleich und zur anderen Hälfte eine Reallohnsteigerung um 1 Prozent und ich finde, das ist ein positiver Schritt nach vorn. Ab Januar 2017 werden die Gewerkschaften in der Mindestlohnkommission des Bundes über weitere Anhebungen mitbestimmen.”
Rose kritisiert die CDU, die mit einem Zusatzantrag beim Hamburger Mindestlohn Ausnahmeregelungen durchsetzen will, obwohl die Arbeitsagentur bestätigt hat, dass der Mindestlohn keine Arbeitsplätze vernichtet, sondern vielmehr schafft: “Das ist – nach dem Betreuungsgeld – ein weiteres Zeichen dafür, dass die Hamburger CDU langsam von dem Anspruch einer modernen Großstadtpartei zur CSU des Nordens mutiert. Ebenfalls lehnen wir die Forderung der Linksfraktion ab, in Hamburg einen eigenständigen Mindestlohn beizubehalten. Damit verabschiedet sich die LINKE aus der Grundforderung der Gewerkschaften nach einem flächendeckenden allgemeinen Mindestlohn.”
Zum Thema “Gute Arbeit” weist Rose darauf hin, dass dieser Anspruch auch für die Olympischen und Paralympischen Spiele gelten werde: “Darüber hat der DGB gerade eine gemeinsame Vereinbarung mit den Landesregierungen von Hamburg, Schleswig-Holstein und dem DOSB abgeschlossen – eine Vereinbarung nach dem Motto: Gestalten ist besser als blockieren.”
Wolfgang Roses Rede hier zum Download oder hier im Wortlaut:
“Dieser Senat steht für Gute Arbeit – und damit ist ausnahmsweise nicht das ordentliche Regieren gemeint, sondern damit ist die Feststellung gemeint, dass der Senat das Ziel, gute Jobs zu guten Arbeitsbedingungen für alle Hamburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen, zu einem Schwerpunkt gemacht hat. Seit dem Regierungswechsel 2011 ist der Lebensbereich Arbeit mit seiner gesamten existentiellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bedeutung endlich wieder zu einem wichtigen Handlungsfeld der Senatspolitik geworden.
Der Begriff „Gute Arbeit“ ist nicht beliebig, sondern wir als SPD und auch die Gewerkschaften haben ihn klar definiert: Gute Arbeit ist gerecht entlohnt, tarifgebunden, in der Regel unbefristet, mit klaren Arbeitszeiten und zu gesunden Arbeitsbedingungen. Sie ist mitbestimmt und eigenverantwortlich, sie ist familienverträglich und findet im Rahmen einer fairen, kollegialen Arbeitskultur statt. Sie bietet Chancen der Entfaltung, der Weiterentwicklung und Weiterbildung. Und sie ist begrenzt und überlagert nicht die Frei- und Familienzeit durch ständige Online-Bereitschaft. Alles zusammen bedeutet: Gute Arbeit ist Arbeit mit Wert und Würde. Sie ist der Kern der sozialen Marktwirtschaft und der sozialen Demokratie.
Weil die wesentlichen Rahmenbedingungen für Gute Arbeit überwiegend auf Bun-desebene entschieden werden, haben wir immer wieder die nötigen Reformen auf Bundesebene eingefordert – zum Beispiel 2013 in einer umfassenden Entschließung des Bundesrates, die wir gemeinsam mit den anderen SPD-regierten Ländern durchgesetzt haben. Und nach dem Regierungswechsel im Bund 2013 haben Olaf Scholz, Detlef Scheele und andere mit dafür gesorgt, dass zentrale Anliegen für Gute Arbeit in den Koalitionsvertrag eingeflossen sind.
Vor allem aber haben wir in Hamburg selbst seit 2011 das Mögliche getan, um Gute Arbeit voranzubringen. Neben der Einführung des Hamburger Mindestlohns, auf den ich gleich noch mal eingehe, will ich das nur an einigen weiteren Beispielen deutlich machen:
Wir haben die Tariftreue wieder ins Vergabegesetz eingefügt, die Leiharbeit im Einflussbereich der Stadt eingegrenzt, klar geregelt und „Equal Pay“ zum Grundsatz gemacht.
Wir haben im neuen Personalvertretungsgesetz die Mitbestimmung gestärkt und garantie-ren die Übernahme der Tarifabschlüsse für die Beamtinnen und Beamten.
Wir haben in den Schulen und Kitas das Personal enorm aufgestockt und werden das in den nächsten Jahren fortsetzen, auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken.
Wir haben mit dem neuen Gleichstellungsgesetz die Gleichstellung der Frauen im Arbeitsleben gestärkt und die Frauenquote auf Bundesebene voran getrieben,
Wir setzen uns ein für die Stärkung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz und eine bessere Personalbemessung in der Alten- und Krankenpflege.
Wir steuern in der Arbeitsmarktpolitik um auf sozialversicherungspflichtige Jobs und stärken mit den Jugendberufsagenturen den Übergang der Jugendlichen von der Schule in Ausbildung und Arbeit.
Weitere Stichworte sind die Fachkräftestrategie, die Entschärfung von Port Package und die Bodenverkehrsdienstrichtlinie in Europa und nicht zuletzt die Sicherung der Rechte der Beschäftigten bei den re-kommunalisierten Netzen.
Diese unvollständige Aufzählung zeigt eindrucksvoll: Die Hamburger Politik ist klar auf Gute-Arbeit-Kurs, nicht nur mit Worten, sondern mit Taten – und das werden wir weiter fortsetzen.
Das deutlichste Symbol für unsere veränderte Arbeitspolitik ist aber der Mindestlohn. Die Hamburger SPD hat 2004 als erster Landesverband auf ihrem Landesparteitag die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn beschlossen, und zwar mit einem Antrag aus Harburg. Die Partei DIE LINKE wurde übrigens 2006 gegründet. Der DGB hat 2006 7:50 Euro gefordert und 2010 auf 8:50 Euro erhöht. Diese Forderung hat die SPD 2015 durchgesetzt.
Mit dem Auslaufen des Hamburger Mindestlohngesetzes Ende 2016 werden wir in den bundesweiten flächendeckenden Mindestlohn münden. Bis dahin hat der Senat eine Erhöhung um 2 Prozent beschlossen, dem Mittelwert aus der Inflationsrate 2014 von 0,9 Prozent und der Tariferhöhung im ÖD von knapp 3 Prozent. Diese Erhöhung ist eine Realsteigerung von 1 Prozent und ich finde, das ist ein positiver Schritt nach vorne. Und wenn die LINKE jetzt in ihrem Zusatzantrag fordert, für die FHH dauerhaft einen eigenständigen Landesmindestlohn festzulegen, dann verabschiedet sie sich damit aus der Grundposition der Gewerkschaften nach einem flächendeckenden allgemeinen Mindestlohn.
Für uns bleibt es dabei: Nicht die höchste Mindestlohnforderung, sondern die ge-meinsame realpolitische Kampagne von Gewerkschaften und SPD hat die Armutslöhne beseitigt. Mit diesem Erfolg haben wir die Lebensbedingungen von bundesweit 3,7 Mio Menschen verbessert – das zählt mehr als jede populistische Forderung.
Und die CDU ist sich nicht zu schade, mit ihrem Zusatzantrag die bundesweite Vorreiterrolle durch das Hamburger Mindestlohngesetz wieder um ein Jahr zurückdrehen zu wollen, während die Bundesagentur für Arbeit gerade 60.000 Aufstocker weniger gezählt und die Lüge von der Arbeitsplatzvernichtung durch den Mindestlohn klar zurückgewiesen hat: Ein weiteres Zeichen – nach dem Betreuungsgeld -, dass die Hamburger CDU langsam von dem Anspruch einer modernen Großstadtpartei zur CSU des Nordens mutiert.
Wir werden die Politik für Gute Arbeit auch in den nächsten fünf Jahren fortsetzen, in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften. Wir werden uns um die Regulierung der sachlich unbegründeten befristeten Beschäftigung kümmern und damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine sichere Lebens- und Familienplanung ermöglichen.
Wir werden uns weiter kümmern
– um die Beseitigung der Missbrauchsmöglichkeiten bei Leiharbeit und Werkverträgen – so wie wir es heute morgen beim politischen Frühstück mit dem DGB im Gewerk-schaftshaus besprochen haben,
– um die Erhöhung der Tarifbindung,
– um die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zur Beseitigung von Lohndumping,
– um die wirksame Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
und viele Punkte mehr…
… und übrigens ganz aktuell auch um ein „Olympia der Guten Arbeit 2024“. Darüber haben wir gerade eine gemeinsame Vereinbarung zwischen den Landesregierungen von Hamburg, Schleswig-Holstein, dem DOSB und dem DGB Nord abgeschlossen – eine Vereinbarung nach dem Motto: Gestalten ist besser als blockieren.