Mindestlohn stärkt Tarifsystem

Ob Fleischbranche, Einzelhandel oder Leiharbeit: Gewerkschaften handeln bessere Tarifverträge im Niedriglohnsektor aus. Der kommende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro hilft dabei. Er setzt die Arbeitgeber unter Druck.

Der gesetzliche Mindestlohn bringt Bewegung in die Tariflandschaft: Er erhöht den Druck auf Arbeitgeber, in Niedriglohnbranchen über Tarifverträge zu verhandeln. Das zeigen einige Tarifabschlüsse der jüngsten Zeit. Bestes Beispiel ist die Fleischindustrie. Dort hat die NGG im Januar erstmals einen Tarifabschluss über Mindestlöhne durchgesetzt – nachdem sich die Arbeitgeber der Skandalbranche jahrzehntelang nicht bewegten. Nun gilt ab Mitte 2014
ein Mindestlohn von 7,75 Euro. Er steigt in mehreren Stufen bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro – und damit über die gesetzlich vorgesehenen 8,50 Euro hinaus. Auch in der Leiharbeit oder im Friseurgewerbe gelten künftig tarifliche Mindestlöhne von 8,50 Euro oder mehr.

„Die Aussicht auf den Mindestlohn macht es für Arbeitgeber unattraktiv, gegenüber Beschäftigten Dumpinglöhne durchzusetzen, indem sie sich Tarifverhandlungen einfach entziehen“, erklärt Reinhard Bispinck. Tarifexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Zugleich verlieren Gefälligkeits-Tarifverträge von Dumping-Gewerkschaften an Bedeutung.

Im Einzelhandel etwa hat ver.di Tarifverträge gegen das Unwesen der Werkverträge erkämpft. Sie sehen vor, dass die ausgegliederte Tätigkeit des Regaleinräumens wieder in die Unternehmen eingegliedert wird – und die Beschäftigten dann knapp unter zehn Euro verdienen. Derzeit werden sie vielerorts nach dem Billig-Tarifvertrag einer kleinen christlichen Gewerkschaft mit Löhnen unter sieben Euro entlohnt. Zehntausende prekär Beschäftigte könnten so künftig wieder unter den Schutz eines ver.di-Tarifvertrages fallen – ohne bevorstehenden gesetzlichen Mindestlohn wäre das nicht möglich gewesen.

Eine Untersuchung des WSI zeigt: Die Zahl der tariflichen Vergütungsgruppen mit Löhnen unter 8,50 Euro sinkt kontinuierlich. Dies belege, „dass die Gewerkschaften die Situation im Niedriglohnsektor aus eigener Kraft deutlich verbessert haben“, so Bispinck. Dabei habe geholfen, dass der „nun endlich beschlossene allgemeine gesetzliche Mindestlohn den Druck auf die Arbeitgeberverbände erhöht hat.“ Deutlich werde, so DGB-Vorstandsmitglied Reiner Hoffmann, dass „der gesetzliche Mindestlohn die Tarifautonomie nicht einschränkt, sondern sie stärkt“.

Wichtig ist nun aus Sicht des DGB, dass der nächste Schritt folgt: Tarifverträge müssen leichter für
allgemeinverbindlich erklärt werden können. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine entsprechende Initiative versprochen. Dies werde „das Tarifvertragssystem stabilisieren“, sagt der DGB-Vorsitzende Michael Sommer.
Künftig würden dann „viel mehr Beschäftigte bei der Bezahlung und bei den Arbeitsbedingungen durch tarifliche Vereinbarungen geschützt als bisher“.

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