Mindestlohn: Beschluss im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Einen Tag nach dem Beschluss in der Hamburgischen Bürgerschaft beschließt am Donnerstag auch der Schleswig-Holsteinische Landtag auf Antrag der SPD-geführten Regierung ein „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“. Der Vorsitzende des DGB Bezirks Nord hat die Abgeordneten zur Zustimmung aufgefordert.

In der Medung des DGB Nord heißt es:

„Das neue schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz wäre bundesweit vorbildlich. Es legt klare Regeln fest und unterbindet Lohndumping bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Nach den vielen Zumutungen der Vergangenheit erwarten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass in diesem Jahr endlich ihre Interessen ins Zentrum der Politik kommen. Wenn der Staat mit gutem Beispiel vorangeht, wird dies auch Nachahmer in den privaten Unternehmen finden. Noch ist Schleswig-Holstein ein Niedriglohnland – es muss raus aus dem Lohnkeller, um dem Fachkräftemangel zu begegnen“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord), anlässlich der Befassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes durch den Landtag in dieser Woche.

Die Kritik von Unternehmerseite sei maßlos und überzogen, so Polkaehn: „Das Vergabegesetz belohnt die Arbeitgeber, die faire Preise und Löhne kalkulieren. Die Auflagen sind maßvoll und umsetzbar. Die Regierungskoalition ist mit Änderungen bereits mehrfach auf die Vorstellungen der Unternehmer eingegangen und hat den Vorwurf ausufernder Bürokratie nachvollziehbar entkräftet. Nun sollten die Arbeitgeber mit der Nörgelei aufhören und sich den neuen Standards stellen. Das macht ihre Unternehmen zukunftsfähig und wird auch gegen den Fachkräftemangel helfen.“

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