Mindestlohn: Arbeitszeit-Tabelle für den Minijob für 2019

DGB stellt klar: Minijobber mit Mindestlohn müssen 2019 pro Monat nur rund 49 Stunden arbeiten

Auch wer in einem 450-Euro-Job („Minijob“) arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro. Das heißt, dass Minijobber/innen pro Monat höchstens 48,966 Stunden (9,19 Euro x 48,966 = 450,00 Euro) arbeiten müssen. Mehr in unserer Arbeitszeit-Übersicht für Minijobs.

Die folgende Tabelle zeigt, bei welchem Stundenlohn welche monatliche Höchststundenzahl für Minijobs zulässig ist:

Stundenlohn Monatliche Höchststunden für Minijobber/innen

9,19 Euro
(gesetzlicher Mindestlohn seit 1.1.2019)

48,966
9,20 Euro48,91
9,30 Euro48,39
9,35 Euro
(gesetzlicher Mindestlohn ab 1.1.2020)
48,128
9,40 Euro47,87
9,50 Euro47,37
9,60 Euro46,88
9,70 Euro46,39
9,80 Euro45,92
9,90 Euro45,45
10,00 Euro45,00

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