Mietobergrenzen: Späte Einsicht

Die heute bekannt gegebene Koppelung der Mietobergrenzen an den Mietenspiegel entspricht weitgehend den Forderungen der GAL. Aus dem Umfang der Erhöhung wird deutlich, wie knapp die Mietobergrenzen in den letzten zweieinhalb Jahren bemessen waren.

Die letzte Anpassung der Mietobergrenzen für Ein- und Zwei-Personen-Wohnungen hatte 1997 stattgefunden. Eine Anpassung war deshalb schon lange gefordert worden. Die Sozialbehörde hat mit ihrer jahrelangen Weigerung, dies zu tun und mit den Aufforderungen zur Senkung der Wohnkosten tausende von Menschen in Angst und große Unsicherheit gebracht.

„Es ist traurig, dass erst der herannahende Wahlkampf den Senat davon abbringen konnte, tausende von Menschen aus ihren Wohnungen drängen“. sagt Claudius Lieven, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion.

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