In zwei Jahren soll die desolate Meiendorfer Straße saniert werden. Im Investitionsplan des Senats sind hierfür bereits Mittel in Höhe von grob geschätzt 8 Mio. Euro ab dem Jahre 2010 vorgemerkt. Zuvor muss für einen Teilabschnitt der Straße jedoch erst noch das Planrecht geschaffen werden. Doch die CDU-Bezirksfraktion und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) liegen im Streit darüber, wer es denn machen soll – und so macht es offenbar keiner.
Während die CDU-Fraktion von der BSU fordert, das Planrecht durch ein Planfeststellungsverfahren selbst zu schaffen, fordert die BSU den Bezirk auf, stattdessen ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Ein Planfeststellungsverfahren lehnt sie als ungeeignet ab.
„Wir wollen, dass mit der Schaffung des Planrechts, auf welche Weise auch immer, sofort begonnen wird. Wenn es die BSU nicht macht, dann muss der Bezirk Verantwortung übernehmen. Ein Bebauungsplanverfahren eröffnet uns ohnehin mehr Mitspracherechte“, sagt Ole Buschhüter, verkehrspolitischer Sprecher der Wandsbeker SPD-Fraktion. Doch Anträge der SPD-Fraktion, umgehend das Bebauungsplanverfahren durch den Bezirk einzuleiten,
scheiterten bereits vier Mal am Votum der CDU-Fraktion, zuletzt am vergangenen Dienstag.
„Wenn dieses Pingpong-Spiel so weitergeht, dann droht die Sanierung der Straße am Ende zu scheitern. Der Zeitplan gerät schon jetzt ins Wanken. Denn jeden Tag, an dem nichts geschieht, schließt sich das Zeitfenster bis 2010 ein Stückchen mehr“, so Buschhüter.
Im Planungsausschuss erklärte die CDU-Fraktion, die Ablehnung des Planfeststellungsverfahrens durch die BSU sei irrtümlich erfolgt. Sie werde ihre guten Kontakte in die BSU nutzen, damit doch ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird. Warum ihr dies allerdings bislang nicht gelungen ist, sagte sie nicht.
„Bau-Staatsrat Fuchs muss endlich für klare Verhältnisse zu sorgen. Entweder seine Behörde ändert ihre Haltung und erklärt sich doch noch zu einem Planfeststellungsverfahren
bereit oder er macht seinen Wandsbeker Parteifreunden klar, dass sie ein Bebauungsplanverfahren durch den Bezirk nicht länger blockieren dürfen. Dieses Hin und Her ist jedenfalls nicht mehr auszuhalten und den Bürgerinnen und Bürgern auch nicht verständlich zu machen“, sagt Buschhüter.
Laut BSU ist „der Beginn der Bauarbeiten abhängig von der Sicherung (…) des Planungsrechts sowie vom Erwerb der fehlenden Grundstücke“. Durch das Planrecht werden die für den Verkehr erforderlichen Flächen festgelegt. Dies kann durch einen Bebauungsplan oder eine Planfeststellung erfolgen. Für einen Großteil der Meiendorfer Straße gibt es bereits Bebauungspläne, für rund ein Drittel der Straße aber noch nicht.
„Wenn diese Lücke im Planrecht bis 2010 nicht geschlossen wird, wird sich die Sanierung der Meiendorfer Straße weiter verzögern oder sie wird nur abgespeckt erfolgen. Dies würde dann zu Lasten vor allem der Geh- und Radwege gehen“, befürchtet Buschhüter und ergänzt: „Dies wäre nicht hinnehmbar. Der Bau von ausreichend breiten Geh- und Radwegen ist für die SPD genauso wichtig, wie die Sanierung der Fahrbahn.“
Im Rahmen des bedarfsgerechten Ausbaus der Meiendorfer Straße sollen einerseits die Fahrbahn saniert, andererseits die Geh- und Radwege erstmals befestigt, der ruhende Verkehr mit Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer neu geordnet und, wo erforderlich, Abbiegespuren geschaffen oder verlängert werden. Die Fahrbahn selbst soll zweispurig bleiben, gesunde Bäume erhalten werden.