Bundestag verabschiedet ElterngeldPlus
Der Bundestag hat das Gesetz zum ElterngeldPlus und einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. „Wir gehen damit neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ElterngeldPlus ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am Freitag.
„Mit dem ElterngeldPlus und einer flexibleren Elternzeit ermöglichen wir es mehr Frauen und Männern, ihre Anforderungen in der Familie und im Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Das ist der Wunsch vieler Eltern, dem wir nachkommen,“ so Schwesig.
Mit den Neuregelungen soll es für Mütter und Väter künftig einfacher werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem wird die Elternzeit flexibler gestaltet. Das neue Gesetz zum ElterngeldPlus tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
Breite Zustimmung zu ElterngeldPlus
Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes frühzeitig in Teilzeit arbeiten und Familie und Beruf partnerschaftlich vereinbaren wollen, profitieren von der Neuregelung. Der Bedarf besteht: Laut einer Allensbach-Umfrage befürworten 58 Prozent der Eltern das ElterngeldPlus. Bei den Eltern mit Kindern unter drei Jahren sind es sogar 67 Prozent.
Was sich ändert
Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, haben sie bislang dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern in Teilzeit möglich, die Auszahlung des Elterngeldes auf einen doppelt so langen Zeitraum zu strecken. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job.
Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.
Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen.
Flexiblere Elternzeit
Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag ihres Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate – statt bisher 12 – zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.