Mehr Sicherheit und Beratung

Die Koalition hat sich auf Grundzüge für ein Prostituiertenschutzgesetz geeinigt. Im Vordergrund steht die Sicherheit der Frauen: mehr Beratung, Schutz vor Gewalt und Demütigung.

So müssen etwa Bordellbetreiber neue Standards erfüllen. Frauenministerin Manuela Schwesig begrüßte das Verhandlungsergebnis.

Über Monate hatte die Koalition verhandelt. Dabei ging es um die legale Prostitution – nicht um Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Jetzt gibt es eine Einigung.

Demnach wird es künftig eine Anmeldepflicht für Prostituierte geben, die alle zwei Jahre verlängert werden muss. Gestärkt wird damit auch die soziale und gesundheitliche Beratung der Frauen – sie muss jährlich erfolgen und ist Voraussetzung für die Anmeldung. Bei jungen Frauen unter 21 gelten halb so lange Fristen.

Bordellbetreiber müssen eine Zuverlässigkeitsprüfung nachweisen – einschlägig Vorbestraften wird der Betrieb damit verboten. Und mit einer Erlaubnispflicht werden neue Standards gesetzt für mehr Hygiene und Sicherheit im Bordell.

Eingeführt wird auch eine Kondompflicht. Bei einem Verstoß werden aber nicht die Prostituierten, sondern die Freier belangt. Vom Tisch ist hingegen die Einführung eines Mindestalters für Prostituierte, wie sie die Union verlangt hatte – ebenso wie Zwangsuntersuchungen. Beides hätte dazu geführt, dass vor allem junge Frauen in die illegale Prostitution abgedrängt würden – ohne Sicherheit und Standards.

Frauenministerin Manuela Schwesig begrüßte das Ergebnis: „Es wird erstmalig klare Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben, die dem Schutz der Frauen dienen.“

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