Nach mehr als drei Jahren intensiver Gespräche mit den Gewerkschaften legt der Senat der Bürgerschaft einen Gesetzesentwurf vor, mit dem das Hamburger Personalvertretungsgesetz modernisiert wird. Die vor zehn Jahren von der CDU-Mehrheit vollzogene Entmündigung der Personalräte – im Vergleich zu den Rechten der Betriebsräte – wird zurückgenommen.
Katja Karger, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Hamburg (DGB Hamburg), erklärt dazu:
„Die Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst stärkt die Demokratie in unserer Stadt. Wer selbst Rechte hat, weiß die Rechte anderer besser zu schätzen.
Die Ausweitung der Mitbestimmung der Personalvertretungen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist ein Gewinn für Hamburg: Fachkompetenzen werden bei den Umstrukturierungsprozessen einbezogen werden, Interessenausgleiche führen zu besserem Verwaltungshandeln, auch für die Bürgerinnen und Bürger.
Entscheidend ist für den DGB, dass der Senatsentwurf die Beteiligungsrechte weiter entwickelt. Er orientiert sich in einem wesentlichen Element am bewährten schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetz. Innerdienstliche Maßnahmen, mit denen die Beschäftigungsverhältnisse oder Arbeitsbedingungen wesentlich verändert werden, unterliegen künftig weitgehend der Mitbestimmung.
Aus Sicht des DGB ist der Gesetzesentwurf zwar noch nicht ganz perfekt, aber doch ein großer Fortschritt.
In dem weiteren parlamentarischen Verfahren wird der DGB insbesondere darauf dringen, die vorgesehene paritätische Mitbestimmung rechtlich abzusichern, Modernisierungselemente der Ökonomisierung von Führungskultur in den Hochschulen zu ergänzen um Wirtschaftsausschüsse. Wenn Verwaltung oder Hochschulen geleitet werden mit Instrumenten, wie sie in der Privatwirtschaft üblich sind, müssen auch hier Wirtschaftsausschüsse eingerichtet werden, wie sie jeder Betriebsrat hat.
Ärgerlich an dem Entwurf ist allein die Tatsache, dass in letzter Minute standespolitische Elemente eingeflossen sind. So sollen bei den Freistellungen der hauptamtlichen Personalvertreter die statusrechtlichen Gruppenvertreter berücksichtigt werden, also die der Tarifbeschäftigten, respektive der Beamten. Eine Spaltung der Beschäftigten nach Statusgruppen hält der DGB aber für längst überholt, treffen doch die Arbeitsbedingungen auf beide zu, ob sie nun als Angestellter oder Beamter zusammenarbeiten.“