Vor dem Hintergrund rückläufigen Opferentschädigungen in Hamburg hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion eine „bessere und unbürokratischere Anwendung des Opferentschädigungsgesetzes in Hamburg“ angemahnt.
„Opferschutz muss für die Opfer von Straftaten spürbar sein – auch im Portemonnaie. Der CDU-Senat muss die Opferentschädigung aus ihrem Schattendasein herausholen und darf hier nicht weiter knausern“, sagte SPD-Innenexperte Andreas Dressel am Mittwoch. Aus einer Senatsanfrage des Abgeordneten geht hervor, dass die Zahl der Gewaltopfer in Hamburg steigt, während die Bewilligung von Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) sinkt.
Die Ergebnisse im Einzelnen: Während die Zahl der OEG-anspruchsberechtigten Gewalttaten steigt, werden immer weniger OEG-Anträge gestellt. Während in 2005 8,21 % der in Betracht kommenden Gewaltopfer einen Antrag stellten, waren es 2006 nur noch 6,99 % und in 2007 bis jetzt ganze 6,03 %. Bei den wenigen Anträgen steigt gleichzeitig bedauerlicherweise die Ablehnungsquote. Wurden 2005 noch 38,04 % der OEG-Anträge abgelehnt, waren es 2007 (1. bis 3. Quartal) 43,51 %. Dementsprechend rückläufig war die Zahl der Anerkennungen: Gab es 2005 insgesamt 210 Anerkennungen (alle mit Heilbehandlung), davon 33 mit Rente, waren es 2007 bislang insgesamt 166 Anerkennungen (alle mit Heilbehandlung), davon 18 mit Rente.
Konkrete Forderungen auf Ausbau des Opferentschädigungsgesetzes hat die Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ formuliert. Dressel, selbst Mitglied im Weißen Ring, forderte den Senat auf, auf Bundesebene eine Initiative zur Reform des OEG zu starten: „Die staatliche Informationspflicht zu rechtlichen und sozialen Opferansprüchen muss dringend ausgeweitet und wo nötig gesetzlich fixiert werden. Die SPD hatte in der Bürgerschaft eine Initiative auch zur Weiterentwicklung des OEG eingebracht – das hat die CDU leider abgelehnt. Das OEG muss unbürokratischer werden, die Nachweisschwellen müssen abgesenkt werden, wenn die Opferentschädigung nicht leerlaufen soll.“