Mehr Mitbestimmung im öffentlichen Dienst: DGB begrüßt Senats-Entwurf zur Novellierung des Hamburger Personalvertretungsgesetzes

Uwe Grund, Vorsitzender des DGB Hamburg, sagt zum Senats-Entwurf zur Novellierung des Hamburger Personalvertretungsgesetzes: „Der SPD-Senat hält Wort und bringt die überfällige Novellierung des Hamburger Personalvertretungsgesetzes in Gang. Das begrüße ich ausdrücklich, nachdem der CDU-Senat im Jahr 2005 die Mitbestimmung der Personalräte dramatisch zusammengestrichen hat.“

2011 hatte die Bürgerschaft auf Antrag der SPD-Fraktion den Senat aufgefordert, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wieder zu stärken. Der heute vorgelegte Senatsentwurf geht nun in die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften.

Uwe Grund: „Der Senat erweitert die innerdienstliche Mitbestimmung der Personalräte. Eine effiziente Mitbestimmung trägt dazu bei, Konflikte auszuräumen und Verwaltungshandeln zu verbessern. Es liegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass die öffentlichen Bediensteten mit ihren Belangen ernst genommen werden, denn dann sind sie gute Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger.“

Der DGB wird das Beteiligungsverfahren nutzen, um den Gesetzesentwurf und seine Begründung im Einzelnen zu prüfen und im Detail notwendige Nachbesserungen für die abschließende Fassung des Hamburger Personalvertretungsgesetzes einbringen.

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