Mehr Geld für Kultur, Tourismus und Sport

Der Senat bringt das Kultur- und Tourismustaxengesetz auf den Weg: Mit den Einnahmen aus der Kultur- und Tourismustaxe verstärkt der Senat seine Haushaltsmittel, um ab 2013 die kulturelle, touristische und sportliche Attraktivität Hamburgs durch weitere Projekte steigern zu können.

Der Senat hat heute mit dem Entwurf eines Kultur- und Tourismustaxengesetzes dafür den Weg bereitet. Wie die Gelder genau verteilt werden, steht noch nicht fest. Da es sich um eine Steuer handelt, ist es nicht zulässig, gesetzlich festzuschreiben, wofür das Geld genutzt wird.

Frank Horch, Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: „Der Wettbewerb um Touristen aus aller Welt erfordert erhebliche Anstrengungen und neue Wege. Die zusätzlichen Einnahmen aus der Kultur- und Tourismustaxe bieten die Chance, die tourismuswirtschaftlichen Potenziale Hamburgs für mehr Wachstum und Beschäftigung aktiver zu nutzen und damit letztlich auch die Tourismusbranche selbst zu unterstützen.“

Barbara Kisseler, Kultursenatorin: „Das großartige Kulturangebot der Stadt ist ein wesentlicher Grund für die Attraktivität Hamburgs. Zu einer richtigen Metropole wird eine Stadt aber erst durch die Breite einer freien und vitalen Kulturszene. Mindestens die Hälfte der neuen Kultur- und Tourismustaxe sollen unmittelbar der Kultur zu Gute kommen, damit mittelfristig auch Spielräume für neue und innovative kulturelle Akzente geschaffen werden können.“

Die Einführung der Kultur- und Tourismustaxe ist für den 1.1.2013 vorgesehen. Je Übernachtungsgast beträgt die Steuer bei einem Nettoentgelt von bis zu

25 Euro 0,50 Euro

50 Euro 1,00 Euro

100 Euro 2,00 Euro

150 Euro 3,00 Euro

200 Euro 4,00 Euro

Je weitere angefangene 50 Euro Nettoentgelt erhöht sich die Steuer um jeweils einen Euro.

Die Besteuerung erfolgt erst ab einem Nettoentgelt von 10 Euro je Übernachtung. Erfasst werden alle Übernachtungsgäste, also auch Geschäftsreisende. Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes.

Mit den Einnahmen sollen Projekte und Vorhaben gefördert werden, die die Attraktivität Hamburgs auf nationaler und internationaler Ebene stärken. Dazu können z.B. große Kulturfestivals, Sonderausstellungen in Hamburger Museen oder große Theaterproduktionen mit überregionaler Anziehungskraft zählen, ebenso wie Sportveranstaltungen oder Events. Ebenfalls gefördert werden sollen die Verbesserung der Informationsangebote für die Gäste Hamburgs, ein verstärktes touristisches Auslandsmarketing wie auch der Geschäftstourismus. In Betracht kommen auch relevante kleinteiligere Formate, die die kulturelle Attraktivität Hamburgs überregional kennzeichnen.

Nachdem die Bemühungen um eine freiwillige Abgabe durch die Hotellerie gescheitert waren, legt der Senat nun einen Gesetzentwurf vor. Er muss von der Bürgerschaft noch gebilligt werden. Der Termin zur Einführung der Kultur- und Tourismustaxe ist mit dem 1.1.2013 so gewählt, dass eine für den Herbst 2012 erwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren des Landes Rheinland-Pfalz gegebenenfalls noch berücksichtigt werden kann.

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