Maulkorb: Schulbehörde verschleppt Beförderungen

„Die Schulbehörde verschleppt die Beförderungen und Schulleiter-Bestätigungen von Beamten, die ihre Kritik geäußert haben“, kommentiert der Beamtenrechtler der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft/GEW Hamburg, Andreas Hamm, die immer noch nicht zurück genommenen Disziplinarmaßnahmen gegen rund 60 SchulleiterInnen: „Das Vorgehen der
Behörde hat inzwischen fast den Charakter von Rechtsbeugung!“

Die GEW fordert die Senatorin auf, noch vor den Wahlen und der Neubildung eines Senates die Verfahren endlich zu beenden und alle Missbilligungen aus den Akten zu streichen.

Zum Hintergrund: Im Frühsommer 2006 hatten 101 SchulleiterInnen mit einer Anzeige in der Hamburger Morgenpost auf die durch das neue Schulgesetz entstehende unhaltbare Arbeitssituation an Schulen hingewiesen. Daraufhin leitete die Bildungsbehörde disziplinarische Ermittlungen ein und wollte sogenannte Missbilligungen aussprechen. Da dies eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit ist, wurden im Mai 2007 mehr als 40 Einigungsstellenverfahren eingeleitet.

Die Disziplinarverfahren gegen 60 Schulleiterinnen und Schulleiter wurden bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen. In allen Fällen hoben die Vorsitzenden Richter der Einigungsstellen die disziplinarische Maßnahme der Schulbehörde auf. „Das kommt einem Freispruch gleich“, stellt Klaus Bullan klar. „Die Richter haben das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit durchweg höher bewertet als die Treuepflicht. Die Entscheidungen der Einigungsstellen sind eine schallende Ohrfeige für die Bildungssenatorin und ihre
Maulkorbpolitik“, so der Vorsitzende der GEW Hamburg.

Der Senat hat das Letztentscheidungsrecht, das er in Personalangelegenheiten hat, bislang nicht genutzt. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie seit fast zwei Jahren vergeblich auf eine endgültige Entscheidung ihrer Angelegenheit warten. „Die Verschleppungstaktik der Schulbehörde hat für einige der Betroffenen inzwischen Nachteile, die durch nichts zu
rechtfertigen sind“,so Bullan.

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