Masterplan Handwerk: Neue Gründer-Darlehen

Der Senat hat ein Gründungsprogramm für Meisterinnen und Meister des Handwerks beschlossen. Firmengründer können auf ein Investitionsdarlehen von maximal 25.000 Euro hoffen – vor allem Frauen sollen so gefördert werden.

Das Gründungsprogramm für das Handwerk schafft aus Sicht der SPD-Fraktion genau die richtigen Anreize, damit mehr Meisterinnen und Meister den Schritt in die Selbständigkeit wagen, so Andrea Rugbarth, Fachsprecherin Mittelstand und Handwerk der SPD-Fraktion: „Es ist der richtige Weg, auf ein niedrigschwelliges System mit Investitionsdarlehen bis maximal 25.000 Euro zu setzen. Vorherige Programme – wie etwa die bis 2010 befristete ‚Gründungsprämie Handwerk‘ – hatten die Hürden viel zu hoch gesetzt und sind deshalb auch nicht in zufriedenstellendem Maße angenommen worden. Gründerinnen und Gründer benötigen vor allem kleinere Kreditbeträge zur Finanzierung ihrer Vorhaben.“

Ebenso wichtig seien aber auch die vorgesehenen zusätzlichen Motivationen, indem beispielsweise die erfolgreiche Schaffung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen mit einem teilweisen Darlehenserlass belohnt würden. „Wir erhoffen uns auch, dass dieses neue Förderkonzept insbesondere von Frauen stärker nachgefragt wird, die erfahrungsgemäß mit geringeren Investitionssummen in die Selbständigkeit starten“, so Rugbarth abschließend. Das Gründungsprogramm geht zurück auf eine Initiative der SPD-Bürgerschaftsfraktion vom Herbst letzten Jahres.

Das Gründungsprogramm für Meisterinnen und Meister des Handwerks verfolgt zwei wirtschaftspolitisch wichtige Ziele: Zum einen die Förderung von Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen durch gut ausgebildete und zur Ausbildung befähigte Handwerksmeisterinnen und –meister. Zum anderen die Förderung der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Staatsrat Bernd Egert sagt dazu: „Die Sicherung und Weiterentwicklung des Hamburger Handwerks hat für den Senat eine hohe Bedeutung. Mit dem heutigen Senatsbeschluss setzen wir ein weiteres Zeichen für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Hamburger Handwerk und für die Sicherstellung eines leistungsstarken und zukunftsorientierten Handwerks in unserer Stadt. Durch das Meistergründungsdarlehen wollen wir Existenzgründungen fördern und damit neue Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk schaffen.“

Das Programm der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation soll durch die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) abgewickelt werden und am 1. Oktober 2012 starten. Rechtzeitig vor Programmstart werden auf der Homepage der WK alle benötigten Informationen und die Antragsformulare zur Verfügung stehen.

Frank Glücklich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hamburg, erklärt: „Wir freuen uns sehr, dass der Senat mit dem Gründungsprogramm für Meisterinnen und Meister seinem Bekenntnis zur guten Zusammenarbeit mit dem Hamburger Handwerk ein weiteres Mal konkrete Taten folgen lässt. Dieses Förderprogramm ist ein Erfolg des Masterplans 2020. Es ist in seiner Mischung aus Darlehen und Zuschuss sehr attraktiv. Die Gründungskosten von neuen Betrieben wie auch die Übernahme bestehender Betriebe sind Gegenstand des Programms. Am stärksten profitieren Gründerinnen und Gründer, die nicht nur den Mut zum eigenen Geschäft haben, sondern auch Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen. Damit ist ein weiterer Baustein zur Fachkräftesicherung gelegt. Die Handwerkskammer engagiert sich seit Jahren sehr stark in diesem Bereich – über Projekte zur Nachwuchssicherung, Qualifizierung und Integration. Der Senat steht auch hier unterstützend zur Seite, beispielsweise mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds.“

Zielgruppe des neu aufzulegenden Programms sind Meisterinnen und Meister, die aufgrund ihrer vorausgegangenen Berufserfahrung und der Meisterqualifikation die Voraussetzungen für eine erfolgreiche selbständige und ausbildende Tätigkeit mitbringen. Sie können im Rahmen des Programms verzinsliche und zu tilgende Darlehen in Höhe von mindestens 10.000 bis maximal 25.000 Euro für die erstmalige Selbstständigkeit erhalten. Falls unbefristete sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse oder Ausbildungsplätze geschaffen oder bei Übernahme erhalten werden, ist innerhalb der Darlehenslaufzeit von fünfeinhalb Jahren ein Tilgungszuschuss von 3.500 Euro pro Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz vorgesehen. Maximal zwei Plätze werden bezuschusst. (7.000 Euro). Dabei werden auch entsprechende Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse berücksichtigt, wenn mindestens 50 Prozent der Vollzeitstundenzahl vereinbart sind.

Die Fachberatung der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die fachliche Beurteilung des Vorhabens erfolgt durch die Betriebsberatung der Handwerkskammer Hamburg. Diese bescheinigt die erfolgte Beratung und die Erfolgsaussichten des Vorhabens.

Das Programm der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation soll durch die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) betreut werden. Die Förderbank der Stadt Hamburg wird die Darlehen und Zuschüsse vergeben. Rechtzeitig vor Programmstart am 1. Oktober 2012 werden auf der Homepage der WK alle benötigten Informationen und die Antragsformulare bereitgestellt. „Gerne wollen wir angehende Unternehmerinnen und Unternehmer im Handwerk auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Das neue Programm stärkt die Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer und erweitert unser bereits vorhandenes Mikrokreditangebot“, erklärt WK-Vorstand Ralf Sommer.

Der Senat sieht die Unterstützung der Finanzierung von Gründungen durch Meisterinnen und Meister im Handwerk als besonders wichtig an. Sie schaffen langfristig solide Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk. Aus diesem Grund wurde die Förderung als ein Punkt in den zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Handwerkskammer Hamburg vereinbarten Masterplan Handwerk 2020 aufgenommen.

Nach gegenwärtiger Planung wird mit etwa 50 Bewilligungen pro Jahr gerechnet.

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