In der Bürgerschaft haben die SPD-Abgeordneten Petra Brinkmann und Rolf-Dieter Klooß zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Maßregelvollzug aufgefordert. „Wir sollten, wenn wir über Menschen im Maßregelvollzug sprechen, von Patientinnen und Patienten sprechen und nicht von untergebrachten Personen. Wir sollten deutlich machen, dass die Behandlung einer Krankheit im Vordergrund steht und dass es nicht um ein bloßes Absitzen einer Strafe geht“, sagte Brinkmann.
Es sei bedauerlich, dass es im Maßregelvollzug in den vergangenen Jahren eine Überbelegung gebe, die sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für das Personal schwierig sei. Brinkmann sprach sich für die Erprobung eines Modellversuchs aus Niedersachsen aus. Dort befinden sich zurzeit von den rund 400 Patienten im Maßregelvollzug 40 im so genannten Probewohnen.
„Das heißt, sie sind nicht im Krankenhaus – und das manchmal seit zwei, drei oder vier Jahren. Niedersachsen hat mit diesem Modell die besten Erfahrungen gemacht“, sagte Brinkmann. Es sei gut, dass die Bürgerschaftsfraktionen dieses Probewohnen in das Gesetz aufgenommen haben. „Man kann nur hoffen, dass der Senat dies auch umsetzt“, so Brinkmann.
Die Übertragung des Maßregelvollzugs an den privaten Klinikbetreiber Asklepios, welche durch das vom Senat vorgelegte neue Hamburgische Maßregelvollzugsgesetz vollzogen wird, sei der Einstieg in die Privatisierung des gesamten Vollzuges, kritisierte Rechtsexperte Klooß. „Die SPD lehnt diese Beleihung in der jetzt angestrebten Form ab und hat mit einem Änderungsantrag deutliche Grenzen für eine Übertragung hoheitlicher Aufgaben gezogen.“
Wesentliche Aufgaben innerhalb des Vollzuges, die besonders intensive Grundrechtseingriffe mit sich führten – wie die Entscheidung über Lockerungen und die Anordnung von Zwangsmaßnahmen – oder sonst hoheitlicher Natur sind, dürfen nicht von Privaten durchgeführt werden.
Auch die in dem Senatsentwurf eingeführte Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei der Entscheidung über die Gewährung von Vollzugslockerungen lehnt die SPD ab. „Es gibt hierzu keine Notwendigkeit. Sogar die Staatsanwaltschaft selbst will nicht an dieser Entscheidung beteiligt werden. Dass die Staatsanwälte als Ober-Sicherheitsinspektoren an diesen Verfahren beteiligt werden sollen, zeigt die Zweifel des Senats an der fachlichen Zuverlässigkeit der behandelnden Ärzte.“
Ich muss schon sagen, das das zwischenschalten der Staatsanwaltschaft bei fragen der Lockerungen schon sinnvoll ist. Ich selber bin Patient im MRV Niedersachsen und muss sagen das ich bis jetzt gute Ehrfahrungen Gemacht habe da uns Patienten die möglichkeit gegeben ist besser wiederspruch einzulegen und mit hilfe der StA ausenstehende mit entscheiden die einen anderen blickwinkel zu den vorrankommen der Patienten haben.
Das die Staatsanwaltschaft zwischengeschaltet ist, ist nun mal nicht zu diskutieren,
Es gibt Landesgesetze die das vorschreiben.So muß bei einigen angewendeten
§§ des StGB die STA nun mal zustimmen.Wo kommen wir denn da auch hin wenn der Staat Urteilt und Ärzte den Vollzug Lockern nur weil ein
§20 oder §.21 zum tragen gekommen ist.Lockerungen sind z:b. auch Ausführungen durch Krankenpflegepersonal.Da geht dann ein Pfleger mit einem Gewaltverbrecher nach ca 6 Monaten Unterbringung im Krankenhausgelände spazieren weil der Patient ein recht auf Lockerung hat.Kein Strafgefangener kommt in den Genuss wenn er wegen Tötung untergebracht wurde.Wenn alles nur auf Krankheit geschoben wird dann sollte man gerade bei psychisch Kranken auf der Hut sein und möglichst viele in die Verantwortung nehmen.Der Arzt ist nun mal Mediziner und kein Jurist oder Kriminologe.Die Behandelnden sind nach der Privatisierung der LKH`s in eine Zwickmühle geraten zwischen Wirtschaftlichkeit
des Tägers und öffentlichem Interesse
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