Der Senat lässt sich von der Tamm-Stiftung vorführen, kommentiert die GAL.
„30 Millionen Euro hat die Stadt für ein Maritimes Museum ausgegeben. Bekommen hat sie bis heute noch nichts. Der einseitig zugunsten der Tamm-Stiftung konstruierte Vertrag zeigt seine Wirkung“, erklärt Dr. Willfried Maier, kulturpolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion anlässlich der Senatsantwort auf seine Anfrage zu den Problemen des Maritim Museums.
Warum eröffnet das Museum nicht?
Die vom Senat ursprünglich für August 2005 geplante Eröffnung soll nicht mehr vor Ablauf der Legislaturperiode statt finden. Die Stiftung begründet die Verzögerung mit Infrastrukturmaßnahmen in der Hafencity, die die Anlieferung von Ausstellungsgegenständen und die Planung der Eröffnungsfeier behinderten. „Das ist doch Seemannsgarn. Immerhin war ja der Ausbau des Kaispeichers trotz der Behinderungen möglich. Eine solche Antwort hätte der Senat keinem anderen Zuwendungsempfänger durchgehen lassen“, so Maier.
Wem gehört die Sammlung?
„Der Senat lässt im Unklaren, wer heute Eigner der Sammlung ist“, kritisiert Maier. Voraussetzung für die Zuwendung der Stadt war die Verpflichtung des Sammlers, das Eigentum an der Sammlung an die Tamm-Stiftung zu übertragen. Der Zeitpunkt dafür sollte nach Auskunft eines Vertreters der Finanzbehörde im Kulturausschuss die Fertigstellung des Kaispeichers sein. Dieser ist seit rund einem Jahr fertig – zahlreiche Veranstaltungen fanden bereits in dem umgebauten Gebäude statt. Die Sammlung dürfte sich also seit einem Jahr nicht mehr im Privatbesitz Peter Tamms befinden. Der Senat gibt aber über die Erfüllung dieser Vertragsklausel keine Auskunft. Auch das würde bei anderen Zuwendungsempfängern nicht vorkommen.
Senat will nichts wissen von der Verwendung der Mittel
Im Juli 2004 und im Juni 2005 hat die Stadt jeweils 15 Millionen Euro an die Peter Tamm-Stiftung überwiesen. Mehr als zwei bzw. drei Jahre nach der Zuwendung hat der Senat nach eigener Aussage keine Kenntnis darüber, wofür das Geld verwendet wurde. Und mindestens ein weiteres Jahr wird man noch auf Aufklärung darüber warten müssen, ob das Geld sachgerecht verwendet wurde. Denn die Stiftung wurde vom Senat lediglich dazu verpflichtet, sechs Monate nach Aufnahme des Museumsbetriebs Verwendungsnachweise zu erbringen. Wann das Museum aber eröffnet wird, wurde nicht festgelegt. „Der Senat gibt zu, dass die volle Zeitsouveränität beim Zuwendungsempfänger liegt. Auch das hat es wohl noch in keinem Zuwendungsvertrag gegeben.“
Der Senat hat zudem sein letztes – zugegeben grobes – Mittel der Einflussnahme auf den Zuwendungsempfänger aus der Hand gegeben: Die Drohung mit dem Heimfallrecht. Denn er erklärt die Verpflichtung der Tamm – Stiftung mit dem Ausbau des Kaispeichers für erfüllt, ohne schon das Museum zu haben.
„Dieser Zuwendungsvertrag, den der Senat mit der Peter Tamm Sen.-Stiftung abgeschlossen hat, ist in der Geschichte der Stadt Hamburg einzigartig: Alle Rechte liegen beim Zuwendungsempfänger, bei der öffentlichen Hand – die 30 Millionen Euro Steuergelder gezahlt hat – dagegen keine. Das ist nicht mehr durchsichtige Kulturförderung. Das ist Klüngel“, sagt Maier.