Lüdemann als Rechtsaußen

Nach der heutigen Vorstellung des Senatsbeschlusses zum Strafvollzugsgesetz kritisiert der rechtspolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion Dr. Till Steffen, dass in keinem Bundesland die Resozialisierung derart zurückgedrängt werde, wie in Hamburg: „Lüdemann steht als Rechtsaußen bundesweit ganz allein da. Dieses Gesetz wird eines der ersten sein, das nach der Bürgerschaftswahl geändert werden muss.“

Lüdemann will der Sicherheit der Bevölkerung Vorrang vor der Resozialisierung einräumen. Dabei hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 31.5.2006 eingehend mit der Frage beschäftigt, ob die Sicherheit der Bevölkerung und die Resozialisierung konkurrierende Ziele sind. Es hat in seiner Entscheidung herausgearbeitet, dass die Sicherheit der Bevölkerung nur durch eine gelungene Resozialisierung gewährleistet werden kann.

Steffen: „Es gibt lediglich eine Konkurrenz zwischen kurzfristiger und langfristiger Sicherheit der Bevölkerung. Wenn Lüdemann der Resozialisierung eine nachrangige Stellung zuweist, dann gibt es vielleicht weniger Straftaten während des Vollzugs, er schwächt aber die langfristige Sicherheit der Bevölkerung. Er verringert dadurch seine Probleme als Justizsenator, vergrößert aber die Probleme der Gesellschaft mit Straftätern.“

Lüdemann verdrehte in seiner Pressekonferenz zum wiederholten Male die Forderung nach dem Offenen Vollzug als Regelvollzug. Bei dieser Forderung geht es nicht um ein bestimmtes Zahlenverhältnis, sondern um die Frage, was besonders begründet werden muss. Steffen: „Wenn Lüdemann das jetzt schon wieder verdreht, dann stellt er sich dumm. Oder er ist es.“

Nach Ansicht der GAL-Fraktion hat Justizsenator Lüdemann mit der heutigen Vorstellung seines Gesetzentwurfs seine Lernunfähigkeit unter Beweis gestellt „Schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken werden mit einem Lächeln beiseite gewischt“, sagt Steffen.

Im Rahmen der Verbändeanhörung war der Entwurf der Justizbehörde auf ganz überwiegende Ablehnung gestoßen. Dabei waren erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden. Kritisiert wurde der Einsatz von Schusswaffen im Jugendvollzug und die Zurückdrängung des Ziels der Resozialisierung.

Die GAL sieht in den gestern beschlossen Vorschlägen der CDU-Fraktion zum Umgang mit Sexualstraftätern wenig Neues. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Forderungen an die Justizverwaltungen der Länder, die sich aus dem kürzlich auf Bundesebene beschlossenen Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht ergeben. Die GAL-Fraktion hatte deswegen bereits in einer Kleinen Anfrage die Einführung einer ambulanten Nachsorge für Sexualstraftäter angemahnt (Drs.18/6361 s. Anhang). Steffen: „Es ist gut, wenn jetzt auch die CDU-Fraktion hilft, die Justizbehörde zum Jagen zu tragen.

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