Die Bürgerschaftsfraktion der LINKEN fordert das Verbot einer Kundgebung von Neonazis aus der NPD, die am 11. September 2009 unter dem Motto „Recht und Ordnung durchsetzen – Schanzenfest dauerhaft verbieten!“ um 19.00 Uhr am Berliner Tor aufmarschieren wollen.
Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
„DIE LINKE verurteilt die gewalttätigen Übergriffe von Neonazis aus der NPD in Hamburg, bei denen in den letzten Wochen mehrere Menschen zum Teil schwer verletzt wurden. “
Anmelder der NPD-Kundgebung ist nach Presseberichten Jürgen Rieger, der wegen Gewaltdelikten und Volksverhetzung mehrfach strafrechtlich verurteilte Rechtsanwalt und Landesvorsitzende der NPD Hamburg. Im Jahre 2007 wurde Rieger vom Landgericht Magdeburg wegen Körperverletzung verurteilt, weil er am Rande einer Demonstration einen Kreistagsabgeordneten der PDS ins Gesicht geschlagen hatte.
Gegen Rieger wird auch aktuell von der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Volksverhetzung ermittelt, weil er als Verteidiger des Holocaust-Leugners Ernst Zündel den nationalsozialistischen Völkermord an den Juden selbst wiederholt öffentlich abgestritten hat. Wegen der einschlägigen Vorstrafen hat die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Berufsverbotsverfahren gegen Rieger eingeleitet.
Dass Neonazi-Demonstrationen verboten werden können, zeigen die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen, die den Neonazi-Aufmarsch am 1. Mai 2009 verboten haben. Die Verwaltungsgerichte bestätigten die Verbotsverfügung der Polizeidirektion Hannover, insbesondere deshalb, weil durch die Teilnahme militanter Neonazis, wie „bei einer vergleichbaren Demonstration in Hamburg am 1. Mai 2008 von einer entsprechenden Gewaltbereitschaft auszugehen“ ist.
Eine weitaus gefährlichere Situation ist jetzt in Hamburg gegeben: die Neonazis werden immer aggressiver und gewalttätiger, und Jürgen Rieger ist ein Anmelder, der bereits mehrfach strafrechtlich verurteilt wurde und zum offen bekennenden nationalsozialistischen Flügel der NPD gehört. Experten gilt Rieger als „Anführer“ der militanten „Kameradschaften“, die wie am 1. Mai 2008 in Hamburg geschehen, Journalisten und PassantInnen angreifen und zusammenschlagen.
Eine Verbotsverfügung der Hamburger Innenbehörde zur Gefahrenabwehr ist deshalb zwingend. Die Angriffe von Riegers NPD-Mitgliedern auf zwei Frauen in Barmbek und der Angriff von Anhängern der NPD auf einen Migranten in Bramfeld machen erneut deutlich: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!