„Ein Sozialticket muss aus dem hierfür im Regelsatz vorgesehenen Betrag bestritten werden können“, so der sozialpolitische Sprecher der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE.Hamburg, Wolfgang Joithe, anlässlich des Antrags der Fraktion DIE LINKE (Drs. 19/115) für die Einführung eines Sozialtickets, mit dem Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen wegen Alters, beziehungsweise dauerhafter Erwerbsminderung, sowie Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II zu einem Preis von 15 Euro den Großraum oder vier Zonen des HVV nutzen können.
In einer Presseerklärung der LINKEN heißt es dazu:
Die SPD hatte sich die Forderung nach einem Sozialticket aus dem Sofortprogramm der Partei DIE LINKE.Hamburg zu Eigen gemacht und fordert die Wiedereinführung eines Sozialtickets für 20 Euro/Monat (Drs. 19/24). „Als von Hartz IV Betroffener weiß ich – offensichtlich im Gegensatz zu den Abgeordneten der SPD – dass ein HVV-Ticket für 20 Euro im Monat alles andere als sozial ist“, so Joithe weiter. Die Unterversorgung ziehe sich systematisch durch alle Abteilungen des Regelsatzes und es sei den Betroffenen deshalb auch nicht zumutbar, mehr als die im Regelsatz für die ÖPNV vorgesehenen rd. 15 Euro monatlich dafür auf zu bringen.
„Es kann doch nicht sein“, so Joithe, „dass die Leistungsberechtigten sich ein Mindestmaß an Mobilität buchstäblich vom Munde absparen müssen“. Darüber hinaus müsste dafür Sorge getragen werden, dass das Sozialticket nicht zu einer Fahrkarte-light werde. Die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft setzt sich deshalb dafür ein, dass es keine zeitliche Beschränkung für die Nutzung des Sozialtickets (wie bei dem in 2003 abgeschafften alten Sozialticket und bei den aktuellen CC-Karten) geben darf. Ein Abonnement ist von Hartz IV Betroffenen wegen der kurzen Bewilligungszeiträume für Leistungen und der mangelnden Möglichkeit einer Zukunftsplanung überdies nicht möglich.
„Wenn sich die SPD für ihre parlamentarischen Anträge schon aus unserem Wahlprogramm bedient“, so Joithe weiter, „dann sollte sie wenigstens richtig rechnen. Immerhin hat sie mit den Schröder-Hartz-Gesetzen den Betroffenen die Unterversorgung in allen Lebensbereichen selbst verordnet“.