Anlässlich des EUGH-Urteils, das die Kopplung öffentlicher Aufträge an die Zahlung ortsüblicher Tarife auch an eigene Beschäftigte sowie bei Subunternehmern aufhebt, fordert die LINKE: „Die Tariftreue in Hamburg muss bleiben!“
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) ist ein Schlag ins Gesicht für faire Löhne und Gehälter“, erklärt Kersten Artus, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Hamburg muss an seinem Vergabegesetz festhalten.“
Der EUGH hatte verkündet, dass Bund, Länder und Gemeinden die Aufträge, die sie vergeben, nicht mehr an die Einhaltung des örtlichen Tariflohnes koppeln dürfen. Auch das Vergabegesetz in Hamburg sieht dies ausdrücklich vor. Artus beruft sich bei ihrer Forderung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006. Die Karlsruher Richter stellten am Beispiel des Berliner Vergabegesetzes unter anderem fest, dass gesetzliche Regelungen zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen Gemeinwohlzielen von überragender Bedeutung dienten. „Es darf über die Lohnkosten kein Verdrängungswettbewerb stattfinden. Tarifverträge haben zudem eine wichtige Ordnungsfunktion, sichern Sozialstandards und entlasten die Sozialsysteme.“
Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert eine Novellierung des Hamburgischen Vergabegesetzes, das nur noch bis Ende 2008 gilt. Sie plant eine entsprechende parlamentarische Initiative. Kersten Artus skizziert die Vorschläge der LINKEN wie folgt: „Das Vergabegesetz soll unbefristet verlängert werden. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro soll zur Voraussetzung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden. Betriebliche Frauenförderung soll zudem als ein weiteres Kriterium aufgenommen werden.“