Mit zwei Kleinen Anfrage der Fraktion und einer Verhüllungs-Aktion der LINKEN gegen die illegale Videoüberwachung in Hamburg hat DIE LINKE einen Erfolg für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erstritten: Der Senat erklärte heute, dass er „alle Überwachungskameras in seinen Behörden überprüfen (wird). Dort wo die Verhältnismäßigkeit unklar ist, werden diese zunächst entfernt.“.
Dazu erklärt Christiane Schneider, rechtspolitische Sprecherin der LINKEN: „Unsere Oppositionsarbeit wirkt. Die illegale Videoüberwachung von SchülerInnen, LehrerInnen, WissenschaftlerInnen, ArbeitnehmerInnen und Hartz IV-EmpfängerInnen wurde erfolgreich gestoppt. DIE LINKE wird auch im Gesetzgebungsverfahren weiter für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung streiten, damit die ausufernde und willkürliche Videoüberwachung in die Schranken gewiesen wird.“
Christiane Schneider hat den Überwachungsskandal in Hamburg mit ihrer Kleinen Anfrage aufgedeckt: In Hamburg werden in staatlichen Institutionen 397 Videokameras betrieben, in Schulen, Hochschulen, Museen, Stiftungen und bei der ARGE. Nach Auffassung der LINKEN und des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Caspar, fehlt es bei diesem erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger an einer gesetzlichen Grundlage. Deshalb forderte sowohl der Datenschutzbeauftragte als auch DIE LINKE, dass die illegale Observation von tausenden von Menschen in den letzten Jahren sofort gestoppt werden muss. Deshalb müssen die Videokameras unverzüglich abgebaut werden und die Videoaufnahmen gelöscht werden.