Die Linksfraktion bringt das Thema „Kampfhunde“ in die Bürgerschaft: Sie will Hemmnisse bei der Vermittlung von sogenannten Kat-1-Hunden abbauen, die in Tierheimen verwahrt werden. Dies helfe auch, Kosten zu reduzieren.
55 so genannte Kat-1-Hunde befinden sich derzeit im Tierheim. 26 davon haben den Wesenstest bestanden und könnten vermittelt werden, berichtet Kersten Artus (Die LINKE). Aber die Vermittlungshemmnisse seien zu hoch. Diese Praxis bedeutee unnötige und unverhältnismäßige Kosten. Mehr Geld als ein/e Hartz-IV-Empfänger/in bekommt, müse die Stadt monatlich für die Unterbringung eines Tieres zahlen, das den Wesentest bestanden hat und damit vermittlungsfähig sind. Dieses Geld könnte sinnvoller verwendet werden, so die Linke.
Artus, Fachsprecherin für Tierrechte der Linksfraktion, fordert, das „berechtigte Interesse“ eines potenziellen Halters, einer potenziellen Halterin, mit nachvollziehbaren Maßstäben zu bewerten: „Eine Ablehnung aufgrund einer ,unklaren zukünftigen Lebenssituation‘ ist willkürlich. Das bedeutet, dass auch Erwerbslose, kranke oder ältere Menschen keinen Kat-1-Hund bekommen können. Da der Senat zugibt, dass es sich beim ,berechtigten Interesse‘ um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der ,auslegungsfähig‘ sei, besteht dringender Nachholbedarf.“
Der Senat antwortet auf eine Anfrage von Kersten Artus, dass in den letzten drei Jahren nur zwei Hunde der Kategorie 1 innerhalb Hamburgs vermittelt wurden. Hingegen wurden 53 dieser Tiere in andere Bundesländer vermittelt. Artus weiter: „Ich gehe davon aus, dass es auch in Hamburg genug Menschen gibt, die einen Hund der Kategorie 1 artgerecht und verantwortungsvoll aufnehmen und ihm den jahrelangen ,Tierknast‘ ersparen könnten.“
Kersten Artus verweist darauf, dass in jedem Bundesland andere Hunderassen als gefährlich gelten – je nach Landesgesetz. Das sei unlogisch. Die Beißstatistiken würden zudem nur Vorfälle im öffentlichen Raum berücksichtigen, nicht aber im privaten Bereich. „Der jüngste Vorfall, bei dem Schäferhunde Menschen angegriffen haben, zeigt doch erneut, dass die Gefahr am anderen Ende der Leine zu suchen ist. An erster Stelle steht die Sicherheit der Menschen und die ist mit der derzeitigen Handhabung der Kat-1-Hunde nicht gesichert“, schließt Artus.
Für als Kampfhund eingestufte Rassen gelten wegen der Risiken besondere Regelungen. Maulkorbzwang, Anleinzwang, Chip-Pflicht, Versicherungs- und Genehmigungspflicht, Unfruchtbarmachung, sichere Umzäunung, Sachkundeprüfung und Haltungsverbot gehören zum Instrumentarium der Aufsichtsbehörden.