Letztes Kita-Jahr beitragsfrei? Nicht für alle!

Das kostenlose letzte Kita- bzw. Vorschuljahr, für das der Senat gestern sogar von der Opposition gelobt wurde, entpuppt sich teilweise als Mogelpackung. Im Jugendausschuss der Bürgerschaft stellte sich heute heraus, dass die Beitragsfreiheit nur für einen Teil der Kinder gilt.

Die Einschränkung der Beitragsfreiheit steckt im Detail: Sie ist beschränkt auf das „letzte Jahr vor Beginn der Schulpflicht gemäß § 38 Absatz 1 des Hamburgischen Schulgesetzes in der jeweils geltenden Fassung“. § 38 (1) sagt, dass Kinder, die vor dem 01. Juli ihren sechsten Geburtstag haben, schulpflichtig werden. Eingeschult werden können zwar auch Kinder, die erst später sechs werden, aber sie müssen nicht und werden deshalb als Kann-Kinder bezeichnet. Sie werden mit der Einschulung auch schulpflichtig, aber das ist in Absatz 2 des Paragraphen 38 geregelt und eben nicht in Absatz 1.

Ein Versehen, eine Ungenauigkeit? Mitnichten – volle Absicht. Der Leiter des Amts für Jugend, Uwe Riez, sagte es im Ausschuss klar und deutlich: Wenn das Kind nach dem 30. Juni geboren ist und die Eltern es im August zur Schule schicken, haben sie selbst Schuld – und bleiben auf dem Beitrag für das letzte Jahr vor Schulbeginn sitzen.

Diese Umgehung der Beitragsfreiheit könnte in Zukunft viel mehr Kinder treffen als bisher: Künftig ermöglich das Schulgesetz allen Eltern, ihre Kinder nach dem fünften Geburtstag zur Schule zu schicken (nicht: zur Vorschule!) – und dann werden viele nicht mehr nach § 38 (1) schulpflichtig sein, sondern es erst nach § 38 (2) werden. Da spart die Stadt zwar viel Geld – aber die Betroffenen werden es als Etikettenschwindel betrachten.

2 Gedanken zu „Letztes Kita-Jahr beitragsfrei? Nicht für alle!“

  1. aha, selbst schuld, wenn Kinder weiter entwickelter sind? Mmmmh, höchst bedenklich, wenn Hamburg alle Talente braucht und schon wieder im Ansatz Unterschiede gemacht werden. Schade!…. ist und bleibt eben doch nach wie vor die Frage für die Politik „was kostet das“!

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