E.on Hanse hat massenhaft Mahnbescheide an Gasprotestkunden zustellen lassen, die bereits wegen derselben vermeintlichen Forderung einen Mahnbescheid erhalten hatten. Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg, bei der sich Hunderte von Betroffenen gemeldet haben.
Das Vorgehen des Gasversorgers ist nach Einschätzung der Verbraucherschützer rechtswidrig. „Es ist unzulässig, wegen derselben Forderung zwei gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale. „Entweder will E.on die Leute jetzt mit illegalen Methoden einschüchtern. Oder in Quickborn herrscht das totale Chaos. Beides wäre ein Skandal“, so Hörmann.
Die Verbraucherzentrale rät den betroffenen Gaskunden: Erneut Widerspruch einlegen! Einfach auf dem mitgeschickten Vordruck ankreuzen „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“, unterschreiben und innerhalb von 14 Tagen zurücksenden an das Amtsgericht Schleswig.
Weitere Infos und Beratungsangebot: www.vzhh.de.
Und wieder ein Grund mehr Teilhaber eines Strombetreibers zu werden. Wozu gibt es sonst Genossenschaften, wenn man ihnen nicht beitritt.