Lebenspartnerschaften: Hamburg wird zum Nachzügler!

Lutz Kretschmann-Johannsen:

Die CDU ist eingeknickt. Für ihren im November 2006 vorgelegten Entwurf für die Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz (Drs. 18/5321) war die CDU-Fraktion selbst vom Lesben und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) gelobt worden, der von einem „Startsignal“ der Hamburger CDU für die Bundes CDU gesprochen hatte. Darin war unter anderem vorgesehen: Bei den Beamten sollte eigentlich eine Gleichstellung mit den verheirateten Beamten bei Familienzuschlag, der Beihilfe und der Hinterbliebenenversorgung erfolgen. Damit hätte Hamburg eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Gleichstellung homosexueller Ehen eingenommen.

Bei den Ausschussberatungen hatte der von-Beust-Senat jedoch allerlei Bedenken vorgetragen. In der vorgestern von der CDU vorgelegten und dann vom Rechtsausschuss beschlossen Fassung erfolgt eine Gleichstellung aber nur bei der Beihilfe. Die vollständige Gleichstellung soll nun durch ein neues Beamtenbesoldungsgesetz erfolgen. Wann dieses kommt, ist jedoch ungewiss.

Lutz Kretschmann-Johannsen, Fachsprecher für Lesben und Schwule dazu: „Homosexuelle verheiratete Beamte werden damit beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenversorgung weiterhin nicht wie verheiratete heterosexuelle Kollegen behandelt. Von gleichen Rechten kann bei der Stadt als Arbeitgeber also keine Rede sein.“

Mit der Vorlage eines Anpassungsgesetzes war die CDU der langjährigen Forderung von SPD und GAL in Hamburg nachgekommen, das Landesrecht an die seit 2001 bestehende Rechtslage anzupassen. Bis Ende 2006 war nichts geschehen, obwohl seit 2001 in Hamburg
1318 homosexuelle Paare eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Hamburg vollzieht nun lediglich das nach, was in NRW, Schleswig-Holstein, Mecklenburg Vorpommern und Berlin schon lange umgesetzt worden ist. Immerhin findet nun aber eine Gleichstellung bei der Zweitwohnungssteuer statt, bei der „verpartnerte“ homosexuelle Paare wie Eheleute behandelt werden. Eine Forderung der SPD-Fraktion (Drs. 18/3971), die von CDU und Senat im März 2006 noch abgelehnt worden war.

Nachdem ein weitergehender gemeinsamer Antrag von SPD und GAL an der CDU-Mehrheit gescheitert war, hat die SPD dem abgespeckten CDU-Antrag im Rechtausschuss weitgehend zugestimmt, damit wenigstens diese Regelungen endlich in Kraft treten können.

„Bis auf die Gleichstellung der Beamten konnte im Rechtsausschuss weitgehend einstimmig die Anpassung des Landesrechts vorgenommen werden. Dieser Schritt war zwar überfällig, schafft jetzt aber in vielen Bereichen mehr Rechtssicherheit für homosexuelle Lebenspartnerschaften. Ich hoffe, dass die CDU ihre Ankündigung eines neuen Beamtenbesoldungsgesetzes nicht auf die lange Bank schiebt. Immerhin ist das Personalamt extra um vier Stellen aufgestockt worden, um die neuen Gestaltungsmöglichkeiten, die die Föderalismusreform den Ländern beschert hat, auch zu nutzen“, sagte Rolf-Dieter Klooß, der rechtspolitische Sprecher der SPD- Bürgerschaftsfraktion.

Von einer Vorreiter-Rolle der Hamburger CDU in der Bundes-CDU beim Thema Gleichstellung
von Homosexuellen kann jedoch keine Rede mehr sein. „Mit diesem Gesetz ist Hamburg endgültig vom Vorreiter zum Nachzügler bei der Gleichstellung Homosexueller geworden. Es ist zudem fraglich, ob dieses Gesetz nicht schon sehr bald infolge eines erwarteten Urteils des Europäischen Gerichtshofs überarbeitet werden muss“, sagte Kretschmann-Johannsen.

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