Vor dem Hintergrund der aktuellen Lebensmittelskandale hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion den Senat aufgefordert, härter gegen Unternehmen vorzugehen, die mit abgelaufenen Lebensmitteln handeln. Eine zentrale Ermittlungsbehörde soll Tätern schneller ihr Handwerk legen.
In einem Bürgerschaftsantrag fordert die SPD, Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich konsequent zu ahnden, den Bußgeldrahmen voll auszuschöpfen und sich auf Bundesebene auch für die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung einzusetzen. „Wir reden hier über Unternehmen, die teilweise mit krimineller Energie Geschäfte auf Kosten ihrer Kunden machen. Es ist Zeit, hier ein deutliches Zeichen zu setzen. Verbraucherschutz muss auch in Hamburg endlich den Wert bekommt, den er verdient“, sagte die SPD-Fachsprecherin für Gesundheitspolitik, Tanja Bestmann.
Nach Inkrafttreten eines Verbraucherinformationsgesetzes müsse konsequent von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Unternehmen öffentlich bekannt zu machen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben. Weiter fordert die SPD-Fraktion, den Verbraucherschutz zu zentralisieren, wenn es um den Umgang mit Lebensmitteln geht. Zu diesem Zweck sei eine Schwerpunkt-Ermittlungsbehörde einzurichten.
Bestmann verwies darauf, dass auch der Rechnungshof in seinem aktuellen Bericht die Aufgabenwahrnehmung des Verbraucherschutzes in Hamburg kritisch sieht: So kritisiert der Rechnungshof das uneinheitliche Vorgehen der Bezirke beim lebensmittelbezogenen Verbraucherschutz und die viel zu langen Untersuchungszeiten von Lebensmittelproben. Diese betragen laut Rechnungshof bis zu drei Monate. Eine fachliche Steuerung durch die Verbraucherschutzbehörde fehle.
„Dies alles zeigt, dass es im Sinne des Verbraucherschutzes auch in Hamburg akuten Handlungsbedarf gibt“, sagte Bestmann mit Hinweis auf den SPD-Antrag.