Am 12. Januar gaben die Sozial- und Schulbehörde bekannt, dass sie sich mit den
Kita-Dachverbänden auf einen Landesrahmenvertrag zur Ganztagsbetreuung an Schulen (GBS) geeinigt hätten. Der Landeselternausschuss (LEA) fordert nun die Behörden auf, den Eltern öffentlich ein Rücktrittsrecht von ihrer Vorschul-Anmeldung zuzusichern.
Die Einigung war vorbehaltlich der Zustimmung der Verbandsgremien zustande gekommen. „Da damit für GBS-Vorschulkinder Fakten veröffentlicht wurden, die so vorher nicht bekannt waren (schlechte Betreuungsschlüssel für höhere Gebühren) und die Anmeldefristen für die Vorschulen schon abgelaufen sind, fordern wir die Behörden auf, den Eltern öffentlich ein Rücktrittsrecht von ihrer Vorschul-Anmeldung zuzusichern. Mit dem neu gestarteten Programm „Das Kita-Brückenjahr – garantiert gut vorbereitet in die erste Klasse!“ werden sicher noch ehr Kitas Eltern mit ihrem Konzept überzeugen können“, heißt es in einer Erklärung der Landeseltern – und weiter:.
„Ebenso muss die Anmeldefrist für Erstklässer verlängert werden, damit Eltern
überhaupt eine Chance haben, sich ein Bild von der Betreuungssituation in den
Schulen zu machen. Zur Erinnerung: den Bescheid, ob die Schulen GBS einführen
dürfen, erhalten sie erst am 16.01.2012 – das ist der Beginn der Anmelderunde für die Erstklässler!
Es verwundert uns sehr, dass es zu einer Einigung gekommen ist, obwohl ein
Rechtsgutachten – vom Kitaverband SOAL in Auftrag gegeben – die Rechtswidrigkeit
der Betreuungs-Schlüssel von 1:23, bzw. 1:19 für Vorschulkinder bestätigt und nach Aussagen von Kitaverbänden ein Schlüssel von 1:15 trotz pädagogischen Budgets nur zu erreichen wäre, wenn man Geld aus anderen GBS-Bereichen umschichten würde. Davon abgesehen dient das pädagogische Budget auch anderen Zwecken, wie z.B. der Finanzierung von Zeiten für die Übergabe der Kinder, für mittelbare pädagogische Arbeit, oder die Bezahlung von Angeboten aus dem Sozialraum. Leider kann das pädagogische Budget aber nur einmal ausgegeben werden.
Der einzige Ausweg für die Behörden aus diesem Unrechtsstatus wäre das Ändern
der Kita-Richtlinien. Dazu wären sie gesetzlich ohne Zustimmung der Bürgerschaft
berechtigt. Dies wäre aber im höchsten Maße unmoralisch und widerspräche
sämtlichen pädagogischen Erkenntnissen der frühkindlichen Bildung.
Unabhängig davon forderte der LEA schon immer die Wahlfreiheit der Eltern
zwischen Vorschulklasse und Kita-Brückenjahr. Die Zugangsmöglichkeiten müssen
für beide Systeme gleich sein. Dazu ist es jetzt aber unbedingt nötig, den Rechtsanspruch für alle Kinder im Brückenjahr auf acht Stunden zu erweitern – unabhängigvom Beschäftigungsstatus der Eltern – und die Gebühren aneinander anzugleichen.
Nach der Senatsaussage „GBS ist bis 16 Uhr für alle kostenlos“ wird es viele Eltern verwundern, wenn sie für die Vorschule jetzt doch bezahlen müssen und dafür auch noch einen schlechteren Betreuungsschlüssel erhalten.
Angesichts der Tatsache, dass im Schuljahr 2012/2013 rund 60 neue
Ganztagschulen aller Art an den Start gehen, wird ein erhebliches Loch in die
Hortstandorte gerissen und viele Eltern geraten in große Betreuungsnöte. Vor allem Eltern von Kindern in weiterführenden Schulen werden betroffen sein – über die wurde bisher noch nichts verlautbart und die Anmelderunden für Klasse 5 und 7 beginnen am 31.01.2012. Es müssen deshalb umgehend Regelungen an
weiterführenden Schulen gefunden werde!
Hier seien alle Eltern noch einmal darauf hingewiesen: Der Rechtsanspruch
berufstätiger Eltern gilt uneingeschränkt! Fordern Sie ihn bei Ihrem Jugendamt
ein!“