Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert vom Eisenbahn-Bundesamt, umgehend die strategischen Lärmkarten für die Strecke Hamburg – Lübeck vorzulegen. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion wurde in der letzten Sitzung der Bezirksversammlung einstimmig beschlossen.
„Das Eisenbahn-Bundesamt ist mit der Vorlage der Lärmkarten bereits seit über drei Monaten in Verzug. Hierdurch gefährdet es die fristgerechte Aufstellung eines Lärmaktionsplans
bis zum 18. Juli 2008. Außerdem erschwert es so die baldige Festlegung von wirksamen Lärmschutzmaßnahmen für diese Strecke“, meint Ole Buschhüter, verkehrspolitischer Sprecher der Wandsbeker SPD-Fraktion.
Obwohl die in der EG-Umgebungslärmrichtlinie gesetzte Frist für die Ausarbeitung der
Lärmkarten am 30. Juni abgelaufen ist, hat das Eisenbahn-Bundesamt für die Strecke Hamburg – Lübeck bis heute keine Lärmkarte vorgelegt. „Die Forderungen nach Lärmschutz auch an dieser Strecke werden aber zu Recht immer lauter. Das darf das Eisenbahn-Bundesamt nicht ignorieren“, so Buschhüter.
Hintergrund:
Die EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Richtlinie 2002/49/EG) vom 25. Juni 2002 hat zum Ziel, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hauptaufgabe der EG-Umgebungslärmrichtlinie ist es, für Hauptlärmquellen und Ballungsräume
strategische Lärmkarten und anschließend Lärmaktionspläne durch die Gemeinden zu erstellen. Mit der Einfügung des neuen Sechsten Teils „Lärmminderungsplanung“ in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§§ 47a bis 47f BImSchG) wurde die EG-Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Danach mussten im Ballungsraum Hamburg im ersten Schritt bis zum 30. Juni
2007 auf Basis der aktuellen Verkehrszählungsdaten für alle Straßen mit mehr
als 8.000 Kfz pro Tag, Schienenwege mit mehr als 164 Zügen täglich, den
Flughafen Fuhlsbüttel sowie für größere Industrie- und Gewerbeflächen
einschließlich Hafen strategische Lärmkarten erstellt werden. In ihnen sind
die von Hauptlärmquellen ausgehenden Lärmbelastungen, die Zahl der
betroffenen Menschen sowie die empfindlichen Einrichtungen, wie Schulen und
Krankenhäuser darzustellen. Auf Grundlage der Lärmkarten müssen bis zum 18.
Juli 2008 in Form von Lärmaktionsplänen Maßnahmen entwickelt werden, um
Lärmbelastungen zu reduzieren und Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu
regeln. Für die Ausarbeitung der Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen
des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig (§ 47e Abs. 3 BImSchG). Die
Aufstellung der darauf aufbauenden Lärmaktionspläne und damit die Festlegung
von wirksamen Lärmschutzmaßnahmen liegen hingegen in der Zuständigkeit der
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.