Kulturbehörde fördert Privattheater

Hamburgs Privattheater können noch bis Oktober Anträge auf Förderung stellen: 7,7 Millionen Euro werden von der Kulturbehörde bereitgestellt. Wir nennen die Förderbedingungen.

Ab der Spielzeit 2013/14 beginnt eine neue Förderperiode sowohl für die zweijährige wie auch für die vierjährige Förderung der Privatbühnen. Anträge für eine Förderung können ab sofort bis zum 1. Oktober 2012 in der Kulturbehörde gestellt werden.

Kultursenatorin Barbara Kisseler: „Die Privattheater bilden in Hamburg eine wichtige Säule der Kulturlandschaft. Zu einem großen Teil leben die Privattheater von einem außerordentlich großen privaten Engagement und bereichern mit ihrer Vielfalt das Kulturangebot der Stadt Hamburg.“

Voraussetzungen für die Förderung sind:

– eine eigene Bühne

– ein regelmäßiger Spielbetrieb mit mindestens 100 Vorstellungen jährlich seit mindestens drei Jahren

– eine Besucher-Auslastung von mindestens 50 Prozent

– kaufmännische Zuverlässigkeit und Kompetenz im Bereich der Theaterführungen.

Die Antragsunterlagen sowie weitere Bedingungen für die Antragstellung stehen im Internet auf der Seite der Kulturbehörde zu Verfügung:

http://www.hamburg.de/kulturfoerderung/theater/179736/start.html

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