Kühlhaus: Was ergaben die Kontrollen?

Die Vorgänge um das Kühlhaus Wilhelmsburg lassen viele Fragen offen, meint die SPD-Bezirksfraktion Harburg. Insbesondere das Bezirksamt muss sich fragen lassen, wie ernst die Kontrollpflicht genommen wurde.

Hier die Anfrage der Harburger SPD:

Große Anfrage

gemäß § 24 BezVG

der Abg. Heinz Beeken und Fraktion

Betr.: Gewinnmaximierung auf Kosten der Gesundheit der Verbraucher?

Nach einem Bericht in der „Harburger Rundschau“ vom 02. 08. 2007 sollen bei der Firma „Hamburger Kühlverkehr GmbH“ gravierende bauliche und hygienische Mängel festgestellt worden sein, die geeignet sein könnten nicht nur den laufenden Geschäftsbetrieb zu untersagen sondern darüber hinaus nach Konsequenzen bei der Dienst- und Fachaufsicht im Bezirksamt Harburg zu fragen.

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Aufgrund welcher Informationen ist der Besuch eines Bediensteten des Verbraucherschutzamtes Ende April / Anfang Mai d.J. veranlasst worden?

Wer hat die Kontrolle veranlasst?

Wie lautete das Ergebnis dieser Kontrolle?

Besteht eine Genehmigung zum Betrieb eines Kühlhauses?

Wenn ja, seit wann und mit welchen Auflagen?

Wenn nein, warum nicht?

Entspricht die Kühlhalle den einschlägigen nationalen und europäischen Vorschriften?

Wenn nein, warum nicht und was wurde unternommen, um den Standard nach den einschlägigen Vorschriften herzustellen?

Welchen Auftrag wurden den Bediensteten bei der Kontrolle am 31.07.2007 gegeben und von wem?

Welches Ergebnis der Kontrolle am 31.07.2007 wurde aktenkundig festgehalten?

Sieht das Bezirksamt Handlungsbedarf und wenn ja, in welcher Form und auf welcher Zeitschiene?

Wenn nein, warum nicht?

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