Krankenkasse mit neuen Chancen

Ab 1. Juli müssen die Privaten alle aufnehmen, die nicht gesetzlich versichert werden können. Seit 1. April 2007 müssen Menschen, die früher einmal gesetzlich krankenversichert waren und dort herausgefallen sind, wieder in einer Krankenkasse versichert werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.

Eingeführt wurde das durch die Gesundheitsreform. Nun folgt zum 1. Juli 2007 ein Versicherungsrecht in der privaten Krankenversicherung. Wer seinen privaten Krankenversicherungsschutz verloren hat, kann dort in den Standardtarif aufgenommen werden. Dieses Recht haben auch Menschen, die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, aber der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, zum Beispiel Selbstständige.

Die privaten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, diese Personengruppen auf Antrag ab 1. Juli 2007 in einen sogenannten modifizierten Standardtarif aufzunehmen, dessen Leistungsumfang mit dem der gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichbar ist. Kein Anspruchsberechtigter darf wegen seines Alters oder seiner Vorerkrankungen abgelehnt werden.

Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht für andere Tarife. Im modifizierten Standardtarif dürfen keine Risikozuschläge oder Risikoausschlüsse bei Vorerkrankungen vereinbart werden. Die Höhe des Beitrages darf sich nur nach Alter und Geschlecht des Versicherten richten.
Auch privat Versicherte im Standardtarif haben einen Anspruch auf ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung, das heißt: Kein Arzt oder Zahnarzt darf die Behandlung eines Versicherten im Standardtarif ablehnen, weil er dabei weniger verdient.

Der Beitrag für den modifizierten Standardtarif darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung – monatlich rund 500 Euro – nicht überschreiten. Abhängig vom Eintrittsalter des Versicherten kann der Beitrag aber auch niedriger ausfallen.

Kann der Versicherte diesen Beitrag wegen finanzieller Bedürftigkeit nicht aufbringen, wird der Beitrag halbiert. Wer auch diesen ermäßigten Beitrag nicht zahlen kann, kann einen Zuschuss vom Job-Center oder Sozialamt erhalten.

Zum 1. Januar 2009 wird dann eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung eingeführt. Dann wird der modifizierte Standardtarif in einen sogenannten Basistarif umgewandelt.

1 Gedanke zu „Krankenkasse mit neuen Chancen“

  1. Wenn der Beitrag gerade von Selbständigen nicht aufgebracht werden kann und gelten diese als Bedürftig muss nur die Hälfte bezahlt werden. Wenn auch dieser Beitrag noch zu viel ist und nicht bezahlt werden kann übernimmt das Sozialamt nochmal die Hälfte des Beitrags. Natürlich immer nur nach entsprechender Prüfung der Bedürftigkeit.

    gruß

    Uwe

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