Krank = Weniger Hartz IV

Mit einem Bürgerschaftsantrag will die GAL die Kürzung des Hartz IV Regelsatzes während Krankenhausaufenthalten stoppen. Gudrun Köncke, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion: „Kranken über 120 Euro des Regelsatzes wegzunehmen ist unerhört und durch nichts zu rechtfertigen. Hamburg kann und muss hier Flagge zeigen und seine Möglichkeiten nutzen, um diese unwürdige Praxis zu beenden. Unser Antrag zeigt den Weg dafür auf.“

Hintergrund des GAL-Antrages (hier als PDF) ist der Konflikt darüber, ob die Verpflegung im Krankenhaus als Einkommen zu werten ist. Bundesweit hat eine Reihe von Sozialgerichten das per Gerichtsbeschluss verboten, aber die ARGE Hamburg vertritt immer noch eine andere Rechtsauffassung zu Lasten der Empfängerinnen und Empfänger von ALG II. „Diese harte Linie ist typisch für die Schieflage der Arbeitsmarktpolitik Uldallscher Prägung in Hamburg: Forderungen werden ohne Rücksicht auf die menschliche Situation durchgesetzt, während die Förderung oft ausbleibt“, sagt Gudrun Köncke.

Rechtlich widersprechen die Rückforderungen dem Pauschalierungsprinzip des Hartz IV Regelsatzes, womit eine größere Selbständigkeit der Leistungsempfänger und eine Verwaltungsvereinfachung erreicht werden sollte. Bedarfsabhängige Änderungen des Regelsatz nach oben oder nach unten sieht das Gesetz bis auf drei eng definierte Ausnahmefälle ausdrücklich nicht vor. Dementsprechend gibt es auch in der ALG II-Software grundsätzlich keine Möglichkeit, den Bedarf nach unten zu korrigieren. Technisch begegnet die ARGE Hamburg diesem Problem, indem sie die Krankenhausverpflegung als Einkommen deklariert, das vom ALG II-Anspruch am Ende wieder abgezogen wird. Sachlich ist aber ein Krankenhausfrühstück kein Einkommen. Dieser technische Notbehelf illustriert die Absurdität des ganzen Vorgangs.

Ausdrücklich verlangt die ARGE, dass bei Kindern je nach Lebensalter 61, 50 Euro bzw. 82 Euro abgezogen werden sollen. „Es gehört wenig Phantasie dazu, sich vorzustellen, dass ein Kind im Krankenhaus für die Eltern eher mehr Kosten verursacht, von anderen Belastungen ganz zu schweigen. Die Anweisungen der ARGE lassen jeden Bezug zu den Lebenslagen der Menschen vermissen – so wird Vertrauen zerstört“, kommentiert Köncke.

Auch die Vermittlungsarbeit der ARGE wird durch diese Vorgabe behindert. Wenn das Fallmanagement einen alkoholabhängigen Arbeitslosen vom Sinn einer Reha-Maßnahme überzeugen will und ihm gleichzeitig die anstehende Regelsatzkürzung vorrechnen muss, ist der Erfolg der Arbeit gefährdet. „In diesen Fällen wird die kleinliche Rückforderung von Verpflegungsgeld richtig teuer und ist nur noch als dumm zu bezeichnen“, sagt Köncke.

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