Die parlamentarische Kontrolle des Hamburger Verfassungsschutzes wird gestärkt. Die Bürgerschaft beschloss heute einen entsprechenden gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD-, CDU- und GAL. Die Fachleute für Innenpolitik in den drei Fraktionen hatten diesen in langen Verhandlungen arbeitet.
Im Einzelnen erreicht die Initiative von SPD, CDU und GAL:
Präzisierung der Kontrollrechte des Parlamentarischen Kontroll-Ausschuss (PKA): So werden insbesondere Akteneinsichts-, Zugangs- und Anhörungsrecht auch als Minderheitenrecht im PKA ausgestaltet.
Mehr Transparenz: Umfassendere Berichterstattung des PKA gegenüber Parlament und Öffentlichkeit als bisher.
Datenschutz wahren: Verbesserte Einbeziehung von Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten in die PKA-Arbeit.
Verbesserung der Zuarbeit zum PKA unter Wahrung des Geheimschutzes.
Gestärkte Kontrollrechte auch für die G10-Kommission (trifft insbesondere Entscheidungen über Telefonüberwachungen des Verfassungsschutzes)
Hintergrund: Für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes hat die Bürgerschaft den Parlamentarischen Kontrollausschuss (PKA) gebildet, einen nicht-öffentlich tagenden Ausschuss. Dieser tagte bisher in der Innenbehörde. Der Behörde oblag auch die Ausschussbetreuung. Mit dem jetzt beschlossenen interfraktionellen Gesetzentwurf werden die Kontrollrechte des PKA gestärkt, und der Ausschuss wird eindeutig dem Zuständigkeitsbereich der Bürgerschaft zugeordnet.
SPD-Innenexperte Andreas Dressel, Initiator des Gesetzentwurfs und PKA-Vorsitzender, erklärte: „Bei dieser sensiblen Kernfrage parlamentarischer Kontrolle gibt es einen breiten Konsens in der Bürgerschaft – das ist gut. Wie in anderen Bundesländern auch kommt der Kontrollausschuss jetzt dorthin, wo er hingehört – nämlich unter das Dach der Bürgerschaft. Nach dem Motto ´Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser´ wollen wir die Kontrolle gegenüber dem Verfassungsschutz verbessern. Das soll ausdrücklich kein Misstrauensvotum für den Verfassungsschutz sein, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen guten Job für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung machen. Allerdings müssen wir uns bei den Kontrollrechten an neue Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten. Nach dem Bund setzen wir das jetzt in Landesrecht um.“
CDU-Innenexperte Kai Voet van Vormizeele sagte: „Der Parlamentarische Kontrollausschuss ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie. Die Tatsache, dass Mehrheitsfraktionen und Opposition hier den Weg der gemeinsamen Anpassung an geltendes Recht gesucht haben, zeigt, dass über alle Differenzen in der Tagespolitik hinweg, unser parlamentarisches System funktioniert. Der Verfassungsschutz arbeitet zwar verdeckt, aber nicht unkontrolliert!“
GAL-Innenexpertin Antje Möller erklärte: „Ich bin froh über den breiten Konsens zur Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments, der in dem gemeinsamen Antrag deutlich wird. Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes haben oft weitreichende Auswirkungen für betroffene Personen oder Vereine. Deshalb ist es gut und richtig, dass nun die Bürgerschaft als Kontrollinstanz mehr Rechte bekommt. Ich sehe es als ein wichtiges Element zum Schutz der Freiheitsrechte, dass der Verfassungsschutz seine Arbeit gegenüber den Abgeordneten künftig transparenter darlegen muss.“