Einen Erfolg kann die Gewerkschaftliche Anlaufstelle für MigrantInnen ohne gesicherten Aufenthalt beim DGB Hamburg (MigrAr) vorweisen: Das Arbeitsgericht Hamburg hat die ehemalige griechische Konsulin Ekaterina Dimakis verurteilt, 10.500 Euro ausstehenden Lohn an ihre ehemalige Haushälterin Shirley V. nachzuzahlen.
Shirley V. hatte mehrere Jahre für die Diplomatin gearbeitet, ohne die ihr zustehende Bezahlung zu bekommen. Auch die Versuche einer außergerichtlichen Einigung scheiterten. Emilija Mitrovic, Leiterin von MigAr, hatte Shirley V. von Beginn an beim Eintreten für ihre Ansprüche unterstützt: „Wir erwarten, dass Frau Dimakis das Urteil akzeptiert und nun umgehend zahlt. Shirley wohnt in ärmlichen Verhältnissen auf den Philippinen als alleinerziehende Mutter von drei Kindern. Das Geld wäre eine wichtige Grundlage für ein besseres Leben für ihre Familie und sie.“
Mitrovic betont, dass es immer wieder zu ähnlichen Fällen in Diplomatenhaushalten kommt. „Das Urteil sollte ein Signal für das Auswärtige Amt sein, die Arbeitsverhältnisse von Hausangestellten in Diplomatenhaushalten zu überprüfen. Seit 2004 gilt hier schließlich auch ein Mindestlohn von 750 Euro pro Monat neben Kost und Logis, Krankenversicherung und einem eigenen Zimmer. Aber selbst wenn ein Vertrag vorliegt, wird das nicht immer eingehalten. Deswegen brauchen wir stärkere Kontrollen.“