So darf man einem Privatsender nicht kommen: Das satirisch-kritische Hamburger Online-Magazin Fernsehkritik-TV (http://www.fernsehkritik.tv ) darf vorerst nicht mehr ein T-Shirt in seinem Online-Shop vertreiben, welches die Aufschrift „Scheiß RTL“ unter Verwendung des Original-Logos von RTL trägt („Mein RTL“).
Das Landgericht Köln erließ auf Antrag eine Einstweilige Verfügung gegen den Produzenten von Fernsehkritik-TV, die Alsterfilm GmbH in Hamburg (Az 33 O 553/11) sowie gegen deren Geschäftsführer Holger Kreymeier, der auch Moderator von Fernsehkritik-TV ist. Das Internet-Magazin ist Gewinner des Publikumpreises Grimme Online Award 2010.
RTL beruft sich auf § 14 des Markenrechts, wonach eine Verwendung eines Original-Logos nur mit Genehmigung des jeweiligen Unternehmens zulässig ist. Die Alsterfilm GmbH ist anderer Ansicht und betrachtet das T-Shirt als satirische Verballhornung des Original-Logos. Da es sich eindeutig um eine antithematische Behandlung des RTL-Logos handle, könne hier nicht davon gesprochen werden, dass mit der Marke RTL geworben werde – im Gegenteil.
Holger Kreymeier: „RTL hat sich als Marktführer unter den deutschen Fernsehsendern derart viel menschenverachtende und diskriminierende Dinge erlaubt, dass es für uns einfach an der Zeit war, auch in Form eines satirischen Protest-Shirts darauf zu reagieren.“
Ob die Alsterfilm GmbH gegen die Einstweilige Verfügung vorgeht oder sie anerkennen wird, will Kreymeier zeitnah mit seinem Anwalt beraten.
Alternativ bietet der Shop nun erstmal ein Shirt an, auf dem statt des Original-Logos drei farbige Mülltonnen mit den Buchstaben R, T und L zu sehen sind.