Kleine Kredite, großer Erfolg

Das Hamburger Kleinstkreditprogramm klappt: Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat innerhalb von zehn Jahren mehr als 1.700 Förderanträge geprüft, über die Arbeitslose finanziell gefördert werden können, wenn sie ein kleines Unternehmen gründen wollen. Jetzt gibt es Neuerungen: Die maximale Förderhöhe beträgt künftig bis zu 17.500 Euro.

Jetzt sollen neue Richtlinien dieses Hamburger Kleinstkreditprogramm noch attraktiver machen. Auch wer bereits ein kleines Unternehmen gegründet hat, kann über dieses Programm weiter gefördert werden. Wird im Rahmen der Gründung ein zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen, gibt es eine einmalige Prämie. Die maximale Förderhöhe beträgt jetzt bis zu 17.500 Euro statt bisher bis zu 12.500 Euro pro Antrag.

„Das Kleinstkreditprogramm hat sich als ein sinnvolles Instrument der Hamburger Arbeitsmarktpolitik bewährt“, sagt Sozialsenator Detlef Scheele (SPD). „Ich gehe davon aus, dass künftig noch mehr arbeitslose Menschen dieses Programm nutzen werden, weil wir die Rahmenbedingungen verbessert haben. Das ist ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit.“

Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können das Kleinstkreditprogramm in Anspruch nehmen. Auch wer innerhalb der vergangenen zwei Jahre aus der Arbeitslosigkeit heraus ein kleines Unternehmen in Hamburg gegründet hat, gehört zur Zielgruppe des Programms. Dabei kommt es auf eine gute Gründungsidee an. Oder das bereits bestehende Unternehmen soll erweitert werden.

Das „Hamburger Programm für Kleinstgründungen aus Erwerbslosigkeit“ unterstützt die Zielgruppe immer dann, wenn die notwendigen Fachkenntnisse vorhanden sind, um ein kleines Unternehmen in Hamburg zu gründen oder wenn das entsprechende Geld für Investitions- und/oder Betriebsmittel fehlt, um das Unternehmen zu erweitern.

Die gewährten Darlehen müssen die ehemaligen Arbeitslosen nach einer tilgungsfreien Zeit von maximal sechs Monaten innerhalb einer Gesamtlaufzeit von höchstens sechs Jahren in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückzuzahlen. Gebühren werden nicht erhoben, eine vorzeitige Tilgung ist ohne Zusatzkosten möglich. Ein Antrag ist auch innerhalb von zwei Jahren nach der Gründung möglich.

Die Sozialbehörde erhöht den maximalen Förderbetrag von 12.500 Euro künftig auf bis zu 17.500 Euro. Wer zusätzlich einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schafft, der kann bis zu 3.500 Euro des Darlehens behalten und muss es nicht an die Behörde zurückzahlen.

Darüber hinaus sieht die neue Richtlinie vor, weniger Bereiche als bisher von der Förderung auszunehmen. So können Arbeitslose künftig auch Vorhaben wie mobile Verkaufsstände, Immobilienvermittlung, Vertreter oder Vertriebsbeauftragte über das Kleinstkreditprogramm finanzieren. Gleichzeitig ist zum 1. Januar 2013 der für die gesamte Laufzeit des Darlehens geltende Zinssatz von 5,12 Prozent auf 4,87 Prozent gesunken.

Bis zum 31. Dezember 2012 hat die Sozialbehörde 700 Förderfälle mit einem Kreditvolumen von 5,988 Millionen Euro bewilligt. Seit dem 1. Januar 2011 hat die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) per Senatsbeschluss die Kreditvergabe und -verwaltung des Hamburger Kleinstkreditprogramms übernommen.

Weitere Informationen unter finden Sie unter www.hamburg.de/arbeit sowie bei der Lawaetz-Stiftung unter www.gruendung-lawaetz.de.

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