Klare Ansage: Generalvollmacht verfassungswidrig

Und – zack: Da ist sie schon, die klare Stellungnahme der GAL. Fast so, als hätte man auf die Einwände Dressels nur gewartet.

Hier der kurze Text der GAL:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, hat in seinem heutigen Urteil deutlich gemacht, dass unspezifische Eingrffsrechte und vage Formulierungen in Polizeigesetzen die Grundrechte verletzen. Das Gericht hat die Vorschriften aus Hessen und Schleswig-Holstein, die das Kennzeichenscreening zum Abgleich mit dem Fahndunsdatenbestand vorsehen für nichtig erklärt. Auch die Formulierungen im Hamburgischen Polizeigesetz enthalten die vom Gericht für verfassungswidrig erklärten unklaren Begriffe. In der Sachverständigenanhörung bei der Novellierung des Gesetzes,genau wie auch durch die GAL, hatte es daran widerholt Kritik gegeben. Dazu Antje Möller, GAL-Abgordnete : „Wir sind froh über diese deutliche Entscheidung des Gerichts. Die Aufforderung an die Politik ist klar: Die Verhältnismäßigkeit bei Eingrffen in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger muss gewahrt bleiben.“

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