Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen einen Kita-Gutschein, wenn die Eltern an Arbeitsmaßnahmen teilnehmen. Endet die Maßnahme, muss das Kind die Kita verlassen. Bis zur nächsten Arbeitsmaßnahme: Dann besteht wieder Anspruch auf einen Kita-Platz. Die genauen Modalitäten dieses kinderfeindlichen Rein-Raus-Theaters erfragen die SPD-Abgeordneten Andrea Hilgers und Carola Veit in einer Kleinen Anfrage, die Sie HIER als PDF herunterladen können.