Hamburgs CDU will eine Wiedereinführung der Essensgeldpauschale in den Kitas. Das sei unsozial und ein Versuch, auf Kosten der Hamburger Familien Haushaltslöcher zu stopfen, sagen die Eltern.
Mit einigem Erstaunen müsse der Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung Hamburg (LEA)
immer wieder feststellen, dass behauptet werde, das Mittagessen in Hamburger Kitas sei
umsonst oder kostenlos, heißt es in einer LEA-Mitteilung:
„-JA- die unsoziale Pauschale für das Mittagessen wurde abgeschafft. Aber –NEIN- das
Mittagessen ist für Kita-Kinder in der Regel nicht umsonst. Hamburger Eltern beteiligen
sich anteilig an den gesamten Kita-Kosten – sozial gestaffelt, wie es sein sollte – ohne
Pauschalen, die für alle in gleicher Höhe gelten.
„Die Streichung der Essenspauschale war eine Forderung der Volksinitiative Kita-HH von
2010“, erläutert Jörg Gröndahl, Vorstandsmitglied des LEA und ehemalige Vertrauensperson
dieser Initiative. „Eine Wiedereinführung der alten Essensgeldpauschale, wie sie
Christoph de Vries von der CDU laut Medienberichten fordert, ist ein erneuter Versuch der
CDU, auf Kosten Hamburger Familien Haushaltslöcher zu stopfen und ist in hohem Maße
unsozial. Hierbei würden weder der Familienetat, noch die Familiengröße, noch andere
Belastungen anerkannt. Gerade Geringverdiener knapp über der Grenze zu Hartz IV oder
Familien mit vielen Kindern würden dadurch überdurchschnittlich belastet.“
„Herr de Vries fällt da in steinzeitliche Muster der CDU zurück“, ergänzt Jörg Gröndahl.
„Selbst in der Grundschule ist es Eltern mittlerweile möglich, eine Sozialstaffelung und /
oder Geschwisterkindregelung für das Mittagessen aufgrund der Drucksache 20/3642 zu
beantragen.“
„Wenn Herr de Vries Gelder für mehr Kita-Qualität akquirieren möchte, ist das natürlich in
unserem Sinne. Aber Bildung ist eine Staatsaufgabe und hierfür darf man nicht allein in die
Taschen der Eltern greifen!“, betont Björn Staschen, Vorstandsmitglied des LEA. „Die
Wiedereinführung einer Essenspauschale neben den regulären Kita-Beiträgen lehnt
der LEA Hamburg kategorisch ab.“ “
INFOKASTEN Familieneigenanteil
Kita-Träger erhalten, wenn sie am Kitagutscheinsystem teilnehmen, ein Entgelt, welches sich nach dem
Landesrahmenvertrag errechnet. Das Leistungsentgelt setzt sich zusammen aus dem Teilentgelt Betreuung und
Leitung, dem Teilentgelt Sachkosten und dem Teilentgelt Gebäudekosten. Im Teilentgelt Sachkosten ist das
Entgelt für das Mittagessen enthalten. Eltern haben nach KiBeG einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten, wenn sie einen Kita-Platz aufgrund eines Rechtsanspruchs in Anspruch nehmen. Diese Kostenerstattung richtet sich nach Familiengröße, Familienentgelt und anderen Belastungen. Eltern zahlen also die Kita-Entgelte anteilig. Sie zahlen den nach KibeG definierten Familieneigenanteil. Der Familieneigenanteil in Kitas wird für Bildung, Betreuung und Mittagessen verwandt. Es ist nirgendwo festgehalten, dass Teilbeträge aus dem Familieneigenanteil nicht für das Mittagessen verwendet werden dürfen.